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Fördermöglichkeiten für private Baumaßnahmen im Ortskern

23.03.2019

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Landkreis Schweinfurt: Bauinteressierte in Ortskernen können zwei Förderungen im Landkreis Schweinfurt in Anspruch nehmen: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, welches in Summe die qualitative Weiterentwicklung der Altortbereiche unterstützt.

Beratungsgutschein
Der Landkreis und die Gemeinden bieten zum einen gemeinsam für Bau- bzw. Umbauinteressierte über LEADER-geförderte Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken im Ortskern an. Die Erstbauberatung dient in erster Linie der Ideenfindung. Es werden erste Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des städtebaulichen Umfelds erarbeitet und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden inklusive Innendienstarbeiten) und kann in der jeweiligen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragt werden. Der Zuwendungszeitraum für die Erstbauberatungsgutscheine wurde um ein Jahr verlängert. Das Projekt läuft nunmehr zum 31. Dezember 2020 aus beziehungsweise endet früher, insofern die Beratungsgutscheine vollständig ausgegeben worden sind; noch sind etwa 250 vorhanden.

Die kostenlose Erstbauberatung wird von folgenden Büros angeboten:

  • Andreas Mitesser, Arnstein
  • Architektur + Energieplanung Silke Ringel, Poppenhausen
  • Architektur- + Ingenieurbüro Joachim Perleth, Schweinfurt
  • Architekturwerkstatt FREIRAUM Andreas Unser, Schweinfurt
  • a² Jürgen Unser Architekt, Schweinfurt
  • Architekt Bernd Ehrlitzer, Gochsheim
  • Brembs Architekten, Röthlein
  • Architekt Peter Kopperger, Bergrheinfeld
  • Schlicht Lamprecht Architekten, Schweinfurt

Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten
Für Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich beziehungsweise nicht mehr sinnvoll ist, können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Dringende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung. Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse. Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung.

Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn mit den Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe, ist förderschädlich.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721/55-636 oder per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung. Ausführliche sowie weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

 

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