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Weiterhin gelten Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen durch erhöhte Inzidenzwerte

vom 09.04.2021 - 10:04 Uhr

Landkreis Schweinfurt: Weiterhin ist nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) für die Kindertageseinrichtungen und Schulen eine wöchentliche Einstufung in einen 7-Tages-Inzidenzbereich vorzunehmen.

Für die Zeit von Montag, 12. April 2021, bis zunächst einschließlich Sonntag, 18. April 2021, sind weiterhin die Regelungen für den Bereich zwischen 50 und 100 maßgeblich, da die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Schweinfurt aktuell (Wert laut RKI, Stand 09.04.21, 03:08 Uhr) bei 82,3 liegt. Auf die aktuelle Bekanntmachung des Landratsamts Schweinfurt wird verwiesen. Diese kann ab sofort hier nachgelesen werden.

Demnach findet ab Montag, 12. April, bis einschließlich Sonntag, 18. April 2021, an allen Schulen, Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Auch sonstige Schulveranstaltungen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie Mittagsbetreuung an Schulen sind zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird. Regelungen zur Notbetreuung werden nach der 12. BayIfSMV vom zuständigen Staatsministerium erlassen.

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen können weiterhin nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Es gilt zu beachten: Die genannten Regelungen der Inzidenzbereiche gelten für alle Schulen und Einrichtungen, die ihren Standort im Landkreis Schweinfurt haben. Liegt die jeweilige Schule oder Einrichtung etwa in der Stadt Schweinfurt, gelten die Regelungen je nach Inzidenzbereich in der Stadt Schweinfurt.

Zudem muss der Träger der jeweiligen Einrichtung bzw. die Schule weiterhin ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet haben.

Die genannte Bekanntmachung ist für die Zeit von Montag, 12. April, bis einschließlich Sonntag, 18. April 2021, gültig. Die nächste Bekanntmachung durch das Landratsamt Schweinfurt erfolgt am Freitag, 16. April 2021.

Schnelltestmöglichkeit vor allem für „Schnupfenkinder“

Es besteht nun auch die Möglichkeit, dass sich Kinder vor dem Besuch der Kindertageseinrichtung bzw. Schule testen lassen können. Dieses Angebot ist insbesondere für sogenannte „Schnupfenkinder“ gedacht, also Kinder mit leichten Erkältungssymptomen. Diese leicht symptomatischen Kinder, die nach den Rahmenhygieneplänen nur mit dem Nachweis eines negativen Tests die Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen dürfen, haben nun die Möglichkeit, in den Testzentren der DLRG in Schonungen und Werneck im Rahmen der dortigen Verfügbarkeiten einen kostenlosen PoC-Antigenschnelltest zu erhalten.

Die Testzentren der DLRG in Schonungen, (Goldellern 1, 97453 Schonungen) und Werneck, (Hallenbad Werneck, Bühlweg, 97440 Werneck), sind zunächst für die nächsten zwei Wochen in der Zeit von 6.30 Uhr bis 8.30 Uhr von Montag bis Freitag ohne Terminvereinbarung speziell für Kinder mit leichten Erkältungssymptomen geöffnet.

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