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Zahlung des Mindestlohns im Fokus – Schweinfurter Zoll an bundesweiter Sonderprüfung beteiligt

vom 16.03.2025 - 09:03 Uhr

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Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) – 20 eingeleitete Ermittlungsverfahren –
so lautet die erste Bilanz des Schweinfurter Zolls zu einer am vergangenen
Donnerstag durchgeführten Schwerpunktprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung. Insgesamt 112 Beamtinnen und Beamten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt waren an den
Prüfungen beteiligt, die in ganz Unter- und in großen Teilen Oberfrankens
stattfanden. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Überprüfung der ordnungsgemäßen
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und hierbei insbesondere auf der
Einhaltung des Mindestlohns.

Insgesamt wurden 81 Betriebe von den Einsatzkräften des Zolls überprüft und
dabei 237 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den unterschiedlichsten Branchen
wie zum Beispiel im Einzelhandel, auf Glasfaserbaustellen, in Restaurants,
Kfz-Werkstätten, Spielhallen sowie in Bäckereien und Cafés nach deren
Beschäftigungsverhältnis befragt.

Dabei stellten die Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt bereits
in elf Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns
fest. Neben den bereits vor Ort eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich
in 43 Fällen Anhaltspunkte auf weitere Verstöße, insbesondere aufgrund des
Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des
Verdachts des illegalen Aufenthalts und der illegalen Beschäftigung von
ausländischen Arbeitnehmern.

Die im Rahmen von Personenbefragungen erlangten Erkenntnisse werden nun einer
tiefergehenden Prüfung unterzogen, indem die vor Ort erhobenen Daten der
Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und
weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Dabei stehen die Beschäftigten des
Hauptzollamts Schweinfurt in engem Austausch mit anderen Behörden und der
Rentenversicherung.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die
Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen
festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als
Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals
Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um
Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher
Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit
Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 EUR brutto pro Stunde
lag, wurde er über die Jahre sukzessive erhöht und beträgt seit dem 1. Januar
2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder
Arbeitnehmer Anspruch. Der Zoll überprüft mit seinen Kontrollen regelmäßig die
Einhaltung des Mindestlohns in den unterschiedlichsten Branchen, um für faire
Arbeitsbedingungen zu sorgen. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn
nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, z.B.
in der Pflege, in der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bildquelle: hza-sw

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