Schweinfurt / Aschaffenburg / Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet (ots) –
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des
Hauptzollamtes Schweinfurt
In einer großangelegten konzertierten Aktion gegen organisierte Formen der
Schwarzarbeit durchsuchen seit den frühen Morgenstunden mehr als 200
Einsatzkräfte insgesamt 19 Wohn- und Geschäftsräume in den Bundesländern Bayern,
Hessen und Nordrhein-Westfalen. Das gemeinsame Verfahren der Staatsanwaltschaft
Würzburg und des Hauptzollamts Schweinfurt richtet sich gegen eine
südosteuropäische Tätergruppierung, der vorgeworfen wird, im großen Stil ein
illegales System für Schwarzlohnzahlungen betrieben zu haben.
Die Beschuldigten, die einen Betrieb im Bereich des Fliesenhandwerks am
bayerischen Untermain (Landkreis Aschaffenburg) führen, stehen im Verdacht,
mittels sogenannter Abdeckrechnungen von Schein- oder Servicefirmen erhebliche
liquide Mittel generiert zu haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen
diese Gelder über sogenannte „Kick-Back-Zahlungen“ verdeckt an die Beschuldigten
zurückgeflossen sein. Mit diesen Mitteln sollen wiederum gewerbliche
Arbeitnehmer entlohnt worden sein, die nicht oder nicht in vollem Umfang bei den
Sozialversicherungen gemeldet waren. Das mutmaßliche Ausmaß des Schadens für die
Solidargemeinschaft ist beträchtlich: Berechnungen für die Jahre 2022 bis 2025
ergaben einen vorläufigen Beitragsschaden für die Sozialkassen in Höhe von rund
1,5 Millionen Euro.
An den Durchsuchungsmaßnahmen, die am heutigen Tag zeitgleich in drei
Bundesländern stattfinden, sind insgesamt 199 Beamtinnen und Beamte des Zolls
aus zehn verschiedenen Hauptzollämtern beteiligt. Unterstützt werden sie dabei
von zwei Einsatzkräften des Landesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
aus Nordrhein-Westfalen. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung von
Beweismitteln, insbesondere von Geschäftsunterlagen und Datenträgern, um die
Strukturen der Schwarzlohnzahlungen lückenlos aufzuklären.
Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem
wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in
besonders schweren Fällen (§ 266a StGB), des gewerbsmäßigen Betrugs sowie der
Steuerhinterziehung geführt.
Bei den heutigen Durchsuchungen konnte bereits umfassendes Beweismaterial
sichergestellt werden – neben Geschäftsunterlagen in Papierform auch zahlreiche
elektronische Datenträger, Smartphones und Laptops. Parallel zu den
Durchsuchungsmaßnahmen erfolgte die Sicherung staatlicher Ansprüche: Auf Antrag
der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Würzburg Vermögensarreste in Höhe
von mehr als 844.000 Euro an.
Eine intensive Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger durch
Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt schließt sich nun an.
Hierfür werden auch zolleigene Spezialisten für digitale Forensik eingesetzt.
Die weiteren Ermittlungen werden voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch
nehmen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen
Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.








