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Paketdienstleister im Fokus – Schweinfurter Zoll an bundesweiter Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung beteiligt

vom 08.05.2026 - 12:05 Uhr

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Aschaffenburg / Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) – Die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am vergangenen Mittwoch eine bundesweite
Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Ziel der
Maßnahmen des Zolls war insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der
sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der Bestimmungen des
Mindestlohngesetzes, einer rechtmäßigen Beschäftigung ausländischer
Arbeitskräfte sowie des ordnungsgemäßen Bezugs von Sozialleistungen.

Beim Hauptzollamt Schweinfurt waren insgesamt 93 Beschäftigte der Standorte
Bamberg, Schweinfurt und Würzburg an den Kontrollen beteiligt. Im Fokus standen
dabei sowohl die Fahrerinnen und Fahrer bei der Auslieferung als auch die
Arbeitsabläufe in den Logistikzentren.

Insgesamt 217 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden von den Einsatzkräften
des Zolls zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Darüber hinaus wurden bereits
vor Ort 14 Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern der Branche
eingeleitet.

In 21 Fällen ergab die Auswertung der Befragungen erste Anhaltspunkte auf
mögliche Verstöße, die nun weitere Prüfungen durch die FKS erforderlich machen.
Die Verdachtsmomente gliedern sich wie folgt:

– In sechs Fällen besteht der Verdacht des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB).
– In drei Fällen haben sich Hinweise auf Verstöße bei der
Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern ergeben.
– In zwei Fällen gibt es Anhaltspunkte für eine Unterschreitung
des gesetzlichen Mindestlohns.
– Zehn Sachverhalte betreffen sonstige Verstöße, wie etwa
Meldevergehen oder das Nichtmitführen von Ausweispapieren.

Noch am Kontrolltag wurden insgesamt 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie ein
Strafverfahren aufgrund des illegalen Aufenthalts eines ausländischen
Arbeitnehmers eingeleitet.

An die Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an. Hierbei
werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und
Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie den Daten der Sozialversicherungsträger
abgeglichen.

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