Zoll deckt umfangreiche Scheinselbstständigkeit in
Handwerksbetrieb auf
Schweinfurt / Würzburg / Aschaffenburg (ots) – Das Amtsgericht Würzburg hat
gegen einen Sanitärinstallateur aus dem Landkreis Aschaffenburg einen
Strafbefehl wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a
StGB) erlassen. Der 63- jährige Unternehmer hatte über mehrere Jahre hinweg
Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung
anzumelden und Beiträge abzuführen.
Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gründete
der Beschuldigte im Jahr 2016 eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck die
Ausführung von Arbeiten im Bereich der Sanitärinstallation sowie des Heizungs-,
Lüftungs- und Klimaanlagenbaus war. Um die tatsächlichen
Beschäftigungsverhältnisse zu verschleiern, wurden die bei ihm tätigen
Arbeitnehmer nach außen hin als Gesellschafter dargestellt. Tatsächlich waren
diese Personen jedoch weisungsgebunden tätig und unterlagen den typischen
Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung.
Im Zeitraum von 2016 bis 2020 führte der Unternehmer für seine Beschäftigten
weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Insgesamt
wurden den zuständigen Einzugsstellen – darunter die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See sowie mehrere Krankenkrassen – Beiträge in Höhe von knapp
122.000 Euro vorenthalten.
Das Amtsgericht Würzburg verhängte gegen den Beschuldigten eine
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Zudem wurde der Mann verpflichtet, die vorenthaltenen
Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten.
Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig
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