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Großeinsatz des Zolls auf Frankens Baustellen – Hauptzollamt Schweinfurt zieht Bilanz

vom 11.03.2026 - 13:03 Uhr

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Aschaffenburg / Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) – Mit einem Aufgebot von
94 Einsatzkräften hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts
Schweinfurt am gestrigen Dienstag zahlreiche Baustellen in der Region überprüft.
Die Maßnahmen waren Teil einer konzertierten bundesweiten Schwerpunktprüfung des
Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im
Baugewerbe.

Im Fokus der Beamtinnen und Beamten standen zahlreiche Bauvorhaben in ganz
Unter- sowie in weiten Teilen Oberfrankens. Insgesamt wurden knapp 230
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Besonderes Augenmerk legten die Ermittler dabei auf die Einhaltung
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die rechtmäßige Beschäftigung
ausländischer Arbeitskräfte, den Bezug von Sozialleistungen sowie die
ordnungsgemäße Zahlung der geltenden Mindestlöhne.

Die vorläufige Bilanz der Schwerpunktprüfung:

Bereits während der laufenden Maßnahmen vor Ort leiteten die Einsatzkräfte mehr
als 30 Ermittlungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen ausländerrechtliche
Bestimmungen ein. Hierbei handelte es sich in mehreren Fällen insbesondere um
den Verdacht des illegalen Aufenthalts sowie der Beschäftigung ausländischer
Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung. In fast 70 weiteren Fällen
ergaben sich konkrete Hinweise auf Verstöße, die nun anschließend umfangreiche
Ermittlungen nach sich ziehen:

– Verstöße gegen das Ausländerrecht: Neben den 33 bereits vor Ort
eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich in weiteren 24
Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen ausländerrechtliche
Bestimmungen.

– Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: In 14 Fällen
besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten gar
nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet
haben.

– Mindestlohn-Unterschreitung: Neun Arbeitgeber stehen im
Verdacht, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht die
jeweils geltenden Mindestlöhne zu zahlen.

– Scheinselbstständigkeit: In einem Fall besteht der Verdacht,
dass eine als „selbstständig“ deklarierte Person tatsächlich in
einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.

An die Kontrollen vor Ort schließt sich nun die detaillierte Auswertung der
erhobenen Daten an. Die FKS gleicht diese in den kommenden Wochen mit der Lohn-
und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Hierbei steht das
Hauptzollamt Schweinfurt im engen Austausch mit Partnerbehörden wie der
Deutschen Rentenversicherung und den Ausländerbehörden.

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