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Gegen Schwarzarbeit auf dem Bau – Hauptzollamt Schweinfurt überprüft Baugewerbe

vom 18.06.2025 - 10:06 Uhr

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Schweinfurt / Würzburg / Bamberg: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Zolls (FKS) hat am vergangenen Montag eine risikoorientierte bundesweite
Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der
Baubranche durchgeführt.

Auch 85 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt waren hierbei im
Einsatz. Insgesamt wurden 165 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf zahlreichen
Bauvorhaben in ganz Unter- und großen Teilen Oberfrankens zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragt. Überprüft wurde insbesondere, ob
Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet
haben, ob von diesen ggf. zu Unrecht Sozialleistungen bezogen werden und ob die
jeweils geltenden (gesetzlichen und tariflichen) Mindestlöhne eingehalten
werden. Bei ausländischen Arbeitnehmern wurde zudem überprüft, ob diese eine für
die Beschäftigungsaufnahme erforderliche Arbeitsgenehmigung bzw. einen gültigen
Aufenthaltstitel besitzen.

Dabei wurden von den Einsatzkräften des Zolls zahlreiche Verstöße festgestellt:

– 13 angetroffene ausländische Arbeitnehmer konnten für ihren
Aufenthalt in Deutschland keinen erforderlichen Aufenthaltstitel
vorweisen. Gegen sie wurden entsprechende Strafverfahren
aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet.
– In 23 Fällen liegen dem Zoll Hinweise auf eine nicht
ordnungsgemäße Entrichtung der zu zahlenden
Sozialversicherungsbeiträge vor.
– In elf Fällen wurden bei der Entlohnung von Arbeitnehmern die
jeweils geltenden Mindestlöhne unterschritten.
– Bei den Prüfungen wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, gegen den
ein offener Haftbefehl vorlag. Dieser wurde an die örtliche
Polizei übergeben.
– Vier Personen wurden als vermeintlich „Selbstständige“
angetroffen. Diese stehen  nach ersten Ermittlungen tatsächlich
jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind
Arbeitnehmern gleichzusetzen (sog. Scheinselbstständigkeit).
– Bei zwei angetroffenen Arbeitnehmern besteht der Verdacht des
unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs.
– Weitere Beanstandungen wurden im Hinblick auf bestehende
Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt.

Die festgestellten Unregelmäßigkeiten sind nun Gegenstand der weiteren
Ermittlungen und bedürfen weitergehender Überprüfungen. Hierzu steht der Zoll im
engen Austausch mit den Zusammenarbeitsbehörden, wie u.a. der Deutschen
Rentenversicherung und den Ausländerbehörden.

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