Bad Kissingen: Rad- und Scooter-Fahrer müssen tagsüber ihre Fahrzeuge durch Bad Kissingens Fußgängerzone schieben. Das Radeln und Roller fahren durch die Fußgängerzone ist nämlich nur von 18 Uhr abends bis 10 Uhr morgens erlaubt.
Allerdings halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an diese Vorschrift. Um der Bestimmung Nachdruck zu verleihen, hat jüngst eine Fahrradstreife der Bad Kissinger Polizei zusammen mit dem Ordnungsamt Bad Kissingen in der Innenstadt kontrolliert. Derartige „Gemeinsame Kontrollen“ finden in unregelmäßigen Abständen immer wieder statt.
Der Fokus der städtischen Verkehrsüberwachung lag bei der Kontrolle auf dem ruhenden Verkehr und der Frage: Sind Geh- und Radwege frei von Autos? Die Polizei, die im Gegensatz zu den kommunalen Kräften auch die Befugnis hat, in den fließenden Verkehr einzugreifen, kontrollierte in erster Linie Rad- und Scooter-Fahrer.
Drei Stunden Kontrolle, zehn Verstöße
Bei der dreistündigen Kontrolle stellte die Polizei zehn Verstöße fest, wie Polizeihauptkommissar Florian Heuring im Nachgang mitteilt. Radfahrer, die verbotenerweise durch die Fußgängerzone fuhren, mussten 25 Euro Verwarnung zahlen, E-Scooter-Fahrer 15 Euro. Liegt eine Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern vor, erhöht sich die Summe auf 35 Euro.
Auf einen S-Pedelec-Fahrer, der im Rahmen der Kontrolle ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen angetroffen wurde, kommt eine Anzeige wegen fehlender Versicherung zu, informiert Heuring.
Stadt Bad Kissingen und die Polizei erinnern Bad Kissingens Bürgerinnen und Bürger anlässlich der Kontrollen an den Grundsatz der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und vor allem gegenseitige Rücksicht.
Titelbild: Tagsüber ist Radeln und Rollerfahren in Bad Kissingens Fußgängerzone verboten. Daran erinnern (von links) Polizeioberkommissarin Martina Fischlein, Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel, Polizeihauptkommissar Florian Heuring, Jeffrey Hodge vom Verkehrsüberwachungsdienst und Ordnungsamtsleiterin Corina Büttner.