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Trinkwasserverunreinigung in Teilen des westlichen Landkreises Schweinfurt

11.09.2020

Haushalte in Theilheim, Hergolshausen, Garstadt, Essleben, Waigolshausen, Ettleben, Werneck, Zeuzleben und Mühlhausen müssen ab sofort Trinkwasser abkochen

 

Landkreis Schweinfurt. Bei einer Routineuntersuchung wurde im Bereich des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Dieses Ergebnis wurde dem Gesundheitsamt Schweinfurt am 10. September 2020 nachmittags mitgeteilt. Daher gilt ab sofort und bis auf Weiteres für alle Haushalte in folgenden Ortschaften ein Abkochgebot des Trinkwassers: Theilheim, Hergolshausen, Garstadt, Essleben, Waigolshausen, Ettleben, Werneck, Zeuzleben und Mühlhausen. Zusätzlich wird das Trinkwasser gechlort.

Um die örtliche Bevölkerung schnellstmöglich zu informieren, wird diese derzeit, 10. September 2020 (17.30 Uhr), in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt und der RMG durch Lautsprecherdurchsagen der örtlichen Feuerwehren informiert. Auch die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden wurden informiert.

Diese Durchsagen lauten konkret:

„Achtung, Achtung

bei einer Routinekontrolle wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes gilt daher in Absprache mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser.

Das Leitungswasser nicht direkt trinken!

Wasser, das Sie zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen / Getränken oder zum Zähneputzen verwenden, muss vor Gebrauch 1x sprudelnd aufkochen. Lassen Sie das Wasser dann über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen. Der Genuss des gekochten Wassers ist unbedenklich.

Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.“

Konkret wurden bei der Routinekontrolle des Trinkwassers in zwei Kammern des Hochbehälters in Hergolshausen Enterokokken, sprich Fäkalkeime, nachgewiesen. In einer Kammer ein Keim. In der zweiten Kammer drei Keime. Über die Ursache ist derzeit noch nichts bekannt. Das Abkochgebot des Trinkwassers gilt so lange, bis die RMG und / oder das Gesundheitsamt Entwarnung geben.

Zur Wiederherstellung der gewohnten Trinkwasserqualität wird das Wasser zusätzlich mit Chlor desinfiziert. Die Chlorung erfolgt nach strenger Maßgabe der Trinkwasserverordnung. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch gechlortes Wasser bestehen nicht. Die RMG weist jedoch darauf hin, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser sich nicht für Aquarien eignet.

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