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Töpper: Verkehrsminister soll Verkauf der Bahnlinie stoppen

vom 06.06.2019 - 07:06 Uhr

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Landkreis Schweinfurt. In einem Schreiben an Bayerns Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart bittet Landrat Florian Töpper den Verkauf der Bahnlinie zu stoppen und als Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsführender über die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) auf diese einzuwirken, einen Prüfauftrag in Bezug auf die Reaktivierung der unteren Steigerwaldbahn zu erteilen.

Anlass des Landrats-Schreibens an den Minister, welches auch mit Landrätin Tamara Bischof (Landkreis Kitzingen) abgestimmt ist, war unter anderem eine interne Besprechung zum Thema Steigerwaldbahn vor gut einer Woche. Dabei sollten wichtige Fragen unter anderem über das weitere Vorgehen und Zuständigkeiten geklärt werden. Die BEG war zu diesem Gespräch eingeladen und hatte ihr Kommen zugesagt. Am Termin selbst war dann jedoch kein Vertreter der BEG anwesend, ohne Angaben von Gründen oder kurzfristige Absage. Reichharts Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als Aufsicht der BEG hatte seine Teilnahme mit Hinweis auf die Teilnahme der BEG selbst für nicht angezeigt angesehen und daher im Vorfeld abgesagt.

„Gerade in Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger von der Politik eine Mobilitätswende und klare Signale in Bezug auf einen ernsthaft betriebenen Klimaschutz erwarten, wäre es für die Glaubwürdigkeit von Politik fatal, wenn die untere Steigerwaldbahn entwidmet und verkauft würde, ohne dass ernsthaft geprüft worden wäre, ob eine Reaktivierung sinnvoll und möglich ist“, macht Töpper in dem Schreiben an den Minister deutlich.

Aufgrund der Ergebnisse zweier Gutachten, das eine privat vom Förderverein Steigerwaldbahn e. V. in Auftrag gegeben, das andere vom Landkreis Schweinfurt selbst, steht nun nach Ansicht des Landkreises Schweinfurt objektiv das fest, was Ziffer 4 der gemeinsamen Erklärung der Bayerischen Staatsregierung, der Kommunen und Verbände vom ÖPNV-Gipfel am 29. April 2019 besagt. Ziffer 4 besagt sinngemäß, dass ein Prüfauftrag ausgelöst werden muss, wenn die Reaktivierung von Schienenstrecke verkehrlich angezeigt ist, weil das Reaktivierungspotential vorhanden ist.

„Wir halten es weiterhin für dringend erforderlich, durch die zuständigen Behörden entscheidende Fragen klären zu lassen“, so Töpper in dem Schreiben. Diese drehen sich vor allem darum, dass der Freistaat Bayern gemäß den gesetzlichen Regelungen zwar für die Bestellung der Verkehrsleistung, aber nicht für die Bereitstellung der Infrastruktur zuständig ist. Wenn vier Rahmenbedingungen erfüllt sind, prüft der Freistaat, ob er ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)- Leistungen beauftragt. Einen Punkt, nämlich eine Prognose von Fahrgastzahlen, sieht der Landkreis aufgrund der genannten Gutachten (siehe oben) als erfüllt an.

Gleiches gilt für einen zweiten Punkt, der die Bereitschaft des ÖPNV-Aufgabenträgers erfordert, ein abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen. Der Landkreis Schweinfurt hat diese Bereitschaft im Kreistagsbeschluss vom 14. März 2019 zur Steigerwaldbahn signalisiert.

Doch bei beiden weiteren Punkten sieht der Landkreis noch dringenden Klärungsbedarf, der eigentlich bei der Besprechung vor gut einer Woche mit der BEG erläutert werden sollte. In diesen Punkten geht es im Wesentlichen um die Finanzierung und Bereitstellung der Infrastruktur. Auch der Landkreis Schweinfurt hat „hier keine Zuständigkeit“, schreibt Töpper. „Wir gehen davon aus, dass nur ein entsprechendes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) hierfür in Frage kommt (…) und dass sich der Freistaat Bayern als zuständiger Aufgabenträger für den SPNV sich um ein solches EIU bemüht. Landrat Florian Töpper hofft, dass durch das Schreiben eine zeitnahe und nachvollziehbare Klärung entscheidender Fragen für die Zukunft der gesamten Steigerwaldbahn erreicht werden kann.

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