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Regierung Unterfranken: Geplante Errichtung eines IKEA Homeparks im Würzburger Stadtteil Versbach grundsätzlich positiv beurteilt

26.07.2011

Würzburg: Die Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – hat für die geplante Errichtung eines IKEA Homeparks im Würzburger Stadtteil Versbach (neben dem bestehenden IKEA-Einrichtungshaus) das Raumordnungsverfahren mit einem grundsätzlich positiven Ergebnis abgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verkaufsflächen für den Zoo- und Fahrradfachmarkt deutlich verringert werden. Bei Beachtung der teils reduzierten Verkaufsflächenobergrenzen sowie weiterer Detailmaßgaben entspricht das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Darüber hinaus obliegt es der kommunalen Planungshoheit der Stadt Würzburg, die nach dieser landesplanerischen Beurteilung maximal zulässigen Verkaufsflächen und Sortimente weiter einzuschränken, falls die Stadt dies im Hinblick auf ihre eigenen Entwicklungskonzepte für erforderlich hält.

Der Standort mit einer raumordnerisch maximal für zulässig erklärten Verkaufsfläche von 16.000 m² (insoweit wie beantragt) befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Würzburg Nord – Versbach 20a“. Mit den jetzt geänderten Planungen knüpft die Projektträgerin, die Firma Inter IKEA Centre Grundbesitz GmbH & Cie. KG aus Hofheim-Wallau, an ein früheres Vorhaben an (Furniture Competence Centre), das bereits im Jahr 2007 zusammen mit der Errichtung des IKEA-Einrichtungshauses landesplanerisch

überprüft (landesplanerische Beurteilung vom 27.04.2007) und im aktuell rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Stadt Würzburg auch baurechtlich abgesichert war. Nunmehr sahen die geänderten Planungen im Kern folgende Einzelhandelsflächen vor, die wie folgt landesplanerisch als Obergrenze als noch zulässig angesehen wurden:

Baby-Fachmarkt: 1.600 m² Verkaufsfläche (zulässig wie beantragt)

Zoo-Fachmarkt: 3.000 m² Verkaufsfläche (als Obergrenze wurde eine Verkaufsfläche von maximal 2.300 m² festgelegt)

Fahrrad-Fachmarkt: 1.700 m² Verkaufsfläche (als Obergrenze wurde eine Verkaufsfläche von maximal 1.270 m² festgelegt)

Möbel: 9.700 m² Verkaufsfläche (kann um die gekürzten Verkaufsflächen des Zoo- und Fahrrad-Fachmarktes vergrößert werden)

Gastronomie / Getränke: 280 m² Nutzfläche (wie beantragt)

Das nicht zentrenrelevante Sortiment Möbel war mit der vorliegenden landesplanerischen Beurteilung vom 27.04.2007 bereits grundsätzlich erfasst. Für das möbelhandelsspezifische innenstadtrelevante Randsortiment (Hausrat, Glas, Porzellan, Geschenkartikel, Lampen/Leuchten, Haus- und Heimtextilien, Holz-, Korb- und Korkwaren, Antiquitäten, Bilder, Bilderrahmen und Kunst) wurde im Homepark als Obergrenze wie bisher eine Verkaufsfläche von 1.100 m² festgeschrieben.

62 beteiligte Kommunen, Behörden und Institutionen hatten im Raumordnungsverfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhielten auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg nach ortsüblicher Bekanntmachung die Möglichkeit, sich zu dem geänderten Vorhaben zu äußern. Die angrenzenden Regierungen (Mittel- und Oberfranken) und Regierungspräsidien (Stuttgart und Karlsruhe) wurden gleichfalls beteiligt.

Hintergrund: Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde überprüft im Raumordnungsverfahren, ob und gegebenenfalls mit welchen Maßgaben das geänderte Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Es schließt die Überprüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit raumbedeutsamen und überörtlichen Belangen des Umweltschutzes mit ein (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen trifft die Regierung von Unterfranken dann die Entscheidung, ob für das Vorhaben aus landesplanerischer Sicht „Grünes Licht“ gegeben werden kann. Die landesplanerische Beurteilung beinhaltet grundsätzlich keine sonstigen notwendigen Genehmigungen und Entscheidungen, wie etwa nach Bauplanungs- bzw. Baurecht. Letztere liegen in der Entscheidungszuständigkeit der Stadt Würzburg.

Hinweis: Die vollständige Landesplanerische Beurteilung mit Datum vom 18. Juli 2011 ist auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Wirtschaft, Verkehr, Landesentwicklung“ > Raumordnung, Landes- und Regionalplanung > Abgeschlossene Raumordnungsverfahren abrufbar.

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