Aus dem aktuellen SWmagaz.in: Ein Nachlass-Verwalter hat eigentlich die Aufgabe im Sinne der vom Gericht angeordneten Nachlasspflegschaft das Erbe mit dem Ziel der Befriedigung der Nachlassgläubiger zu ordnen und zu erhalten. In diesem Fall geht es nicht um Gläubiger,...









