Gerolzhofen: Die Stadt Gerolzhofen ist als Träger des städtischen Friedhofs im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht und gemäß Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabsteine zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung ist der Träger gehalten, alle Grabsteine, die eine akute Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unverzüglich einzulegen.
Ein beauftragtes Unternehmen wird ab dem 18. Juli 2016 die erforderliche Kontrolle der Grabsteine im Friedhof vornehmen. Den Inhabern der Grabnutzungsrechte und Eigentümern der Grabsteine obliegt die Verpflichtung, für einen ordnungsgemäßen Zustand der Grabsteine zu sorgen. Die Stadt Gerolzhofen bittet deshalb alle Grabnutzungsberechtigten, ihre Grabsteine in regelmäßen Abständen selbst zu überprüfen und für eine fachgerechte Befestigung zu sorgen.