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Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Schweinfurt eingereicht

vom 10.02.2026 - 19:02 Uhr

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Grafenrheinfeld: Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat am 10. Februar 2026 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Schweinfurt vom 7. Januar 2026 eingereicht. Der Beschluss betrifft den geplanten Sand- und Kiesabbau auf weiteren rund 45 Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Gemeindegebiet. Vertreten wird die Gemeinde durch die Kanzlei Bohl & Coll. Rechtsanwälte aus Würzburg. Ziel der Klage ist die vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.

Der Beschluss des Landratsamtes hat in Grafenrheinfeld große Besorgnis ausgelöst. Bürgermeister Christian Keller betont, dass die Entscheidung die Gemeinde „tief trifft“ und viele Bürgerinnen und Bürger verunsichere.

Mit der Klage macht die Gemeinde deutlich, dass sie die Entscheidung des Landratsamtes nicht akzeptiert und ihre Verantwortung für den Schutz der heimischen Kulturlandschaft ernst nimmt. Grafenrheinfeld hat in den vergangenen Jahrzehnten bereits erhebliche Flächenverluste hinnehmen müssen. Von ursprünglich rund 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ist mehr als die Hälfte verloren gegangen, allein rund 110 Hektar durch Sand- und Kiesabbau.

„Unsere Bemühungen sind kein Selbstzweck“, betont Erster Bürgermeister Christian Keller. „Wir sind überzeugt, dass wir nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für unsere Gemeinde, unsere Landwirtschaft und unsere Landschaft einzusetzen.“

Die Gemeinde stellt klar, dass sich ihr Vorgehen nicht gegen die Bauwirtschaft richtet. Grafenrheinfeld hat über Jahrzehnte hinweg einen weit überdurchschnittlichen Beitrag zur Rohstoffversorgung der Region geleistet. Mit dem aktuellen Planfeststellungsbeschluss sei jedoch ein Punkt erreicht, an dem eine weitere Inanspruchnahme der verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr verantwortbar sei.

Heimat, so die Gemeinde, sei kein beliebig vermehrbares Gut. Landwirtschaftliche Nutzflächen, gewachsene Kulturlandschaften und Natur ließen sich nach einer Ausbeutung nicht einfach ersetzen. Der Schutz dieser Lebensgrundlagen sei eine Verantwortung gegenüber den heutigen Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie gegenüber kommenden Generationen.

Zugleich weist die Gemeinde darauf hin, dass der genehmigte Abbau kein Selbstläufer ist. Auch mit dem Planfeststellungsbeschluss kann ein Abbau nur dann erfolgen, wenn die betroffenen Grundstückseigentümer bereit sind, ihre Flächen zu verkaufen oder zu verpachten. Ob und in welchem Umfang die Flur in Grafenrheinfeld erhalten bleibt, liegt damit in entscheidendem Maße in den Händen der Eigentümer.

Mit der Klage wird die Gemeinde den Beschluss nun rechtlich überprüfen lassen. Grafenrheinfeld steht dabei für Verantwortung, Maß und den Erhalt dessen, was die Gemeinde ausmacht.

Foto: Kerstin Keller

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