Schweinfurt: Unfall, Erkrankung oder eine fortschreitende Demenz: Es kann bei jedem Menschen zu jeder Zeit ein Ereignis eintreten, das ihn handlungsunfähig macht. Dann muss ein anderer für ihn bestimmen. Sofern keinerlei Vollmachten oder Verfügungen vorliegen, bestellt ein Gericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, der die Interessen der betreffenden Person wahrnimmt und für diese Entscheidungen treffen darf. Die Johanniter im Ortsverband Miltenberg raten deshalb, frühzeitig einer Person des Vertrauens eine Betreuungsvollmacht zu erteilen.
„Für viele Menschen ist die Vorstellung, nicht mehr für sich selbst sorgen und Rechtsgeschäfte ausführen zu können, ein Tabuthema. Der Gedanke an eine solche Situation wird verdrängt. Und auch wenn geredet wird, kommt es meist nicht zum Abschluss einer rechtsverbindlichen Form“, weiß Dienststellenleiter Olaf Mauer von den Johannitern in Schweinfurt aus Erfahrung. Er empfiehlt, durch rechtzeitige Abgabe einer Betreuungsvollmacht eine geeignete Vertrauensperson mit den erforderlichen Rechten auszustatten. Was eine solche Betreuungsvollmacht im Einzelnen enthalten soll, ist nach individueller Beratung, am besten durch einen Rechtsanwalt oder Notar, aufzusetzen. „Sinnvoll ist es zudem, die Verfügung bei kirchlichen Institutionen, Wohlfahrtsverbänden oder beim Notar zu hinterlegen.“
Olaf Mauer weist darauf hin, dass es auch für den Pflegedienstleister eine Hilfe ist, wenn klar formuliert wurde, in welchem Umfang Pflegemaßnahmen gewünscht sind und wer als Ansprechpartner fungiert.
Die Betreuungsverfügung sollte zudem in regelmäßigen Abständen überarbeitet, ergänzt oder aktualisiert werden.
Bild: Wer frühzeitig einer Person des Vertrauens eine Betreuungsvollmacht ausstellt, hat gut vorgesorgt. (Foto: Reitz-Hofmann / Johanniter)








