Bad Neustadt a.d. Saale: Ordnungsgemäß durchgeführte Wahlen bilden das Fundament jeder rechtsstaatlichen Demokratie. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtmäßigkeit und Integrität des Wahlverfahrens ist dabei von herausragender Bedeutung.
Mit Blick auf die in der Gemeinde Wülfershausen am 08.03.2026 stattgefundene Kommunalwahl teilt das Landratsamt Rhön-Grabfeld Folgendes mit: Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde vom Wahlvorsteher des Briefwahlvorstandes der Gemeinde Wülfershausen auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei mehreren Gemeinderatsstimmzetteln hingewiesen.
Nachdem das Landratsamt Rhön-Grabfeld die betreffenden Unterlagen der Gemeinderatswahl in der Gemeindeverwaltung eingeholt und gesichtet hatte, informierte der Landrat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Die Kriminalpolizei Schweinfurt nahm daraufhin die Ermittlungen auf. Es wird insoweit auf die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft verwiesen.
Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden das Landratsamt Rhön-Grabfeld und die Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahlvorgänge tätig. Dabei liegt die Zuständigkeit der Wahlprüfung für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl beim Landratsamt Rhön-Grabfeld; für die Landrats- und Kreistagswahl bei der Regierung von Unterfranken.
Die Überprüfungen ergaben Unregelmäßigkeiten bei der Bürgermeister-, Gemeinderats- und Kreistagswahl. Diese Auffälligkeiten decken sich insoweit auch mit dem Geständnis des Ersten Bürgermeisters. Auf die Ermittlungen und Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft wird insoweit verwiesen.
Hinsichtlich der Landratswahl ergaben sich keine Auffälligkeiten.
Mit Schreiben vom 25.03.2026 hat der Erste Bürgermeister gegenüber der Gemeinde Wülfershausen die Niederlegung seines derzeitigen Amtes als Erster Bürgermeister zum 25.03.2026 sowie gleichzeitig die Ablehnung der Übernahme des Amtes zum 01.05.2026 erklärt. Das entsprechende Schreiben liegt dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vor. Diese Erklärung hat er in einem persönlichen Gespräch mit dem Landrat noch einmal bestätigt.
Nach den Überprüfungen der Umstände und den hieraus gewonnenen Erkenntnissen sind die Unregelmäßigkeiten alleine auf die Stimmzettelmanipulationen des Ersten Bürgermeisters zurückzuführen. Andere Personen, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale sind hiervon nicht betroffen.
Aufgrund der festgestellten Manipulationen und den Erklärungen des Ersten Bürgermeisters ergeben sich bei der Bürgermeister-, Gemeinderats- und Kreistagswahl folgende wahlrechtliche Konsequenzen:
Bürgermeisterwahl
Hinsichtlich der Bürgermeisterwahl wird das Landratsamt Rhön-Grabfeld eine Neuwahl anordnen. Die Neuwahl bedingt, dass das gesamte Wahlverfahren einschließlich der Aufstellung von Wahlvorschlägen zu wiederholen ist.
Gemeinderatswahl
Bei der Gemeinderatswahl wird das Landratsamt Rhön-Grabfeld eine Nachwahl für die Briefwahl anordnen. Hierdurch werden die Personen, welche einen Wahlschein beantragt hatten, die Möglichkeit der erneuten Stimmabgabe haben. Eine Wiederholung des gesamten Wahlverfahrens ist hierbei nicht angezeigt.
Kreistagswahl
Im Hinblick auf die Kreistagswahl liegt die Wahlprüfung in der originären Zuständigkeit der Regierung von Unterfranken.
Der Zeitpunkt der Neu- bzw. Nachwahlen wird noch festgesetzt werden.
Sollte die Neu-/Nachwahl für den Ersten Bürgermeister sowie den Gemeinderat Wülfershausen nicht bis zum 01.05.2026 abgeschlossen sein, wird das Landratsamt Rhön-Grabfeld bis zur Neu- bzw. Nachwahl einen Beauftragten zur Führung der Amtsgeschäfte benennen. Bis zum 30.04.2026 wird die Amtsgeschäfte der Zweite Bürgermeister führen.
Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wird das Landratsamt Rhön-Grabfeld gegen den Ersten Bürgermeister ein Disziplinarverfahren einleiten.
Habermann Landrat








