Landkreis Schweinfurt. Es wird wieder wärmer und mit dem Frühjahr beginnt auch die Brut- und Setzzeit von Wildtieren: Es brüten Vögel in Hecken, Bäumen oder auf dem Boden. Rehe, Hasen, Wildschweine und viele andere Tiere erwarten Nachwuchs. Jungtiere sind in dieser Zeit besonders schutzbedürftig – denn schon kleine Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde können für sie lebensgefährlich werden.
Wenn beispielsweise Vögel aus ihrem Nest verscheucht werden, kann es passieren, dass die Eier im Gelege auskühlen und absterben. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, in den kommenden Monaten besonders rücksichtsvoll in Wald, Feld und Wiesen unterwegs zu sein.
„Wichtig ist vor allem, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad, auf den Wegen zu bleiben und Hunde – besonders in Waldnähe und auf Wiesen – an der Leine zu führen. Wer ein Jungtier entdeckt, sollte Abstand halten, Ruhe bewahren und sich langsam zurückziehen. Die Tiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder gar mitgenommen werden“, erläutert Philipp Keller, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde.
Viele Wildtiere setzen gezielt auf Tarnung statt auf Flucht. Rehkitze, Junghasen oder Wildschweinfrischlinge liegen oft regungslos im hohen Gras oder im Unterholz. Für Spaziergängerinnen und Spaziergänger wirken sie deshalb oftmals verlassen. Tatsächlich sind die Muttertiere meist in der Nähe und kehren regelmäßig zurück.
Geraten Jungtiere jedoch durch Menschen oder Hunde in Stress, kann das schwerwiegende Folgen haben: Sie werden von ihren Müttern getrennt, verletzt oder verlassen ihr sicheres Versteck zu früh.
Ob Rehkitze, Junghase oder Wildschweinfrischling – alle diese Tiere haben eines gemeinsam: Sie sind darauf angewiesen, in ihren ersten Lebenswochen möglichst nicht gestört zu werden. Umso wichtiger ist es daher, dass der Mensch Rücksicht nimmt und die Ruhe- sowie Lebensräume nicht stört.
Übrigens: Bereits ab Ende Februar kommen die ersten Junghasen zur Welt. Rehkitze werden ab etwa Ende April häufig im hohen Gras von Wiesen oder an Waldrändern abgelegt. Auch Wildschweine ziehen im Frühjahr ihren Nachwuchs im schützenden Unterholz auf. Vögel brüten sowohl in Nestern am Baum als auch in der Feldflur.
Nicht vergessen: Von März bis September sind bei Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen generell nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Das vollständige Abschneiden, auf den Stock setzen und Beseitigen von Gehölzen ist während dieser Zeit nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen für Bäume im Wald, Kurzumtriebsplantagen und in gärtnerisch genutzten Flächen unter Beachtung des Artenschutzrechts (z. B. brütende Vögel, Baumhöhlen für Fledermäuse) und ggf. gemeindlicher Baumschutzverordnungen.








