Bad Kissingen: Im April führten der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Polizeiinspektion Bad Kissingen eine gemeinsame Kontrollaktion in der Fußgängerzone durch. Ziel der Kontrollen ist es, das Regelbewusstsein zu stärken und ein rücksichtsvolles Miteinander im öffentlichen Raum zu fördern.
Die Bilanz fällt insgesamt positiv aus: Im Kontrollzeitraum wurden nur wenige Verstöße festgestellt. Gleichzeitig zeigt ein Einzelfall exemplarisch, wie wichtig die Kenntnis der geltenden Vorschriften ist: Ein junger E-Scooter-Fahrer war unerlaubt auf dem Gehweg unterwegs und fuhr dabei unmittelbar an der Polizeistreife vorbei. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er zudem das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hatte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, der E-Scooter musste durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Klare Regeln für mehr Sicherheit
Die Stadt Bad Kissingen weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die wichtigsten Regelungen hin:
- In der Fußgängerzone gilt ein Fahrverbot für Fahrräder und E-Scooter (Ausnahme: 18 Uhr bis 10 Uhr).
- Gehwege dürfen nicht befahren werden.
- Das Mindestalter für E-Scooter beträgt 14 Jahre.
- Die Nutzung ist ausschließlich auf Radwegen oder der Fahrbahn erlaubt.
- Es gelten die allgemeinen Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr.
- Für E-Scooter besteht Versicherungspflicht.
Ruhige Sicherheitslage mit punktuellen Auffälligkeiten
Die Sicherheits- und Ordnungslage in Bad Kissingen war in den Monaten März und April insgesamt ruhig. Der Kommunale Ordnungsdienst war im März an 23 Tagen und im April an 25 Tagen im Stadtgebiet im Einsatz. Schwerpunkte lagen neben der täglichen Präsenz in der Innenstadt auch in den Stadtteilen sowie – witterungsbedingt zunehmend – in den Parkanlagen.
Ein wiederkehrender Fokus lag auf der Einhaltung der Verkehrsregeln in der Fußgängerzone. Während im März noch mehrere Verstöße durch Radfahrer festgestellt wurden, zeigen die verstärkten Kontrollen inzwischen Wirkung: Aus der Bevölkerung gehen vermehrt positive Rückmeldungen über einen rücksichtsvolleren Umgang im Straßenraum ein.
Große Bandbreite an Aufgaben
Bei einer Großveranstaltung in der Wandelhalle wurden 38 Parkverstöße festgestellt und geahndet. Wiederholte Verstöße wie das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone oder der illegale Verkauf einer Obdachlosenzeitung machten ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Durchsetzung von Zwangsgeldern erforderlich. Auch bei baulichen Themen wurde eingegriffen, etwa bei einem ohne Genehmigung auf einem Gehweg abgestellten Baucontainer.
Neben Kontrolltätigkeiten übernimmt der KOD auch wichtige Unterstützungs- und Hilfeleistungen: So leisteten die Einsatzkräfte am Parkplatz Tattersall Erste Hilfe bei einem gestürzten Mann und begleiteten ihn zur weiteren Versorgung. Zudem unterstützte der KOD die Polizei bei der Festnahme eines flüchtigen Tatverdächtigen, der E-Zigaretten an Minderjährige verkauft hatte.
Auch im Bereich der Sondernutzungen und bei Konfliktsituationen im öffentlichen Raum war der KOD gefordert. So wurde unter anderem in mehreren Fällen unzulässig ausgeweitete Außenbestuhlung in der Fußgängerzone festgestellt. Am Rathausplatz wurde zudem ein stark alkoholisierter und desorientierter Mann angetroffen. Zur Sicherstellung seiner Versorgung und zur weiteren Abklärung wurde die Polizei hinzugezogen.
Enge Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kommunalem Ordnungsdienst und Polizei hat sich bewährt und soll weiter intensiviert werden. Gemeinsame Streifen – insbesondere bei der Kontrolle des Zweiradverkehrs – tragen dazu bei, Verstöße konsequenter zu verfolgen und die Präsenz im Stadtgebiet sichtbar zu erhöhen.
Appell an alle Verkehrsteilnehmenden
Die Stadt Bad Kissingen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste: Wer die Regeln kennt, Rücksicht nimmt und aufmerksam unterwegs ist, trägt wesentlich zu einem sicheren und angenehmen Miteinander im öffentlichen Raum bei.
Bild: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei im Einsatz.
Foto Ben Kiesel








