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Erstattung von Schulwegkosten – Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2015

15.10.2015

Landkreis Schweinfurt: Das Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das auslaufende Schuljahr 2014/2015 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2015 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, deren Fahrtkosten für den Schulweg über 420 Euro lagen. Außerdem Schüler, die eine staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten.

Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung (rosa) erhalten die Schüler im Landratsamt Schweinfurt, Zimmer E 25.

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend an das Sachgebiet für Schülerbeförderung senden.

Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter der Telefon-Nr. 09721/55-445 gerne zur Verfügung.

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