Schweinfurt / Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet / Mannheim (ots) – Das
Landgericht Frankfurt am Main hat einen 34-jährigen Mann wegen Betruges in
Tateinheit mit Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und
sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte staatliche Corona-Hilfen
missbraucht, um sich eine Summe von 450.000 Euro zu erschleichen.
Dass der Fall aufgeklärt werden konnte, ist maßgeblich den Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt zu verdanken. Diese
untersuchten die Hintergründe einer Mannheimer Baufirma, als deren
Geschäftsführer der 34-Jährige fungierte. Die Ermittlungen ergaben, dass das
Unternehmen als sogenannte „Servicefirma“ diente. Der Betrieb existierte nur auf
dem Papier, um Bauleistungen vorzutäuschen und dafür Rechnungen auszustellen.
Diese sogenannten Abdeckrechnungen wurden gegen eine Provision an andere Firmen
verkauft. Die Käufer konnten so scheinbare Fremdleistungen verbuchen und sich
das Geld unbemerkt als Bargeld zurückzahlen lassen, um damit Schwarzarbeiter zu
bezahlen.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wiesen die Ermittler des Zolls dem Landgericht
Frankfurt am Main schlüssig nach, dass der Angeklagte aufgrund dieser
kriminellen Struktur nie vorhatte, den Kredit für echte Investitionen zu nutzen.
Um den Betrug zu verschleiern, schaltete er einen sogenannten Firmenbestatter
ein: Das Unternehmen wurde offiziell nach Berlin verlegt, um es dort im
Verborgenen abzuwickeln und so einer Strafverfolgung zu entgehen.
Während der Corona-Pandemie hatte der 34-Jährige in seiner Funktion als
Geschäftsführer einen KfW-Schnellkredit über 450.000 Euro für angebliche
Investitionen und Betriebsmittel beantragt. Statt das Geld jedoch für den
Geschäftsbetrieb seiner Firma zu nutzen, hob er die gesamte Summe innerhalb
weniger Wochen persönlich in bar ab. Vor Gericht räumte der Angeklagte aufgrund
der erdrückenden Beweislage vollumfänglich ein, dass er von Anfang an nicht
vorhatte, den Kredit jemals zurückzuzahlen. Der Fall sorgte für besonderes
Aufsehen, da der Angeklagte noch im August 2024 eine aufwendige Hochzeit
gefeiert hatte, bevor er im April 2025 von Bediensteten des Zolls festgenommen
wurde.
In seinem Urteil wertete das Gericht das bewusste Ausnutzen der
pandemiebedingten Notlage sowie die hohe kriminelle Energie als besonders
strafschärfend. Neben der Haftstrafe ordnete die Strafkammer die Einziehung der
kompletten 450.000 Euro an. Ein Teilbetrag von 50.000 Euro wurde im Rahmen eines
Schuldanerkenntnisses bereits zur Schadenswiedergutmachung sichergestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zusatzinformationen:
Ein Subventionsbetrug liegt vor, wenn bei der Beantragung staatlicher
Fördergelder – wie zum Beispiel Corona-Hilfen – falsche Angaben gemacht werden.
Wer Gelder für sein Unternehmen beantragt, sie aber von Beginn an für private
Zwecke nutzen will, macht sich strafbar.
Ein Firmenbestatter ist ein Dienstleister, der insolvente oder überschuldete
Unternehmen gegen Bezahlung übernimmt, um sie zu „beerdigen“ und aus dem
Handelsregister zu löschen. Ziel ist, die insolvente Firma zu entsorgen,
Gläubiger zu schädigen und Geschäftsführer vor strafrechtlicher Verfolgung zu
schützen. Dabei werden meist Anteile und Geschäftsführung auf Strohmänner
übertragen.








