Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) – 27 überprüfte Betriebe, 116 befragte
Personen und bereits 30 vor Ort eingeleitete Ermittlungsverfahren – so lautet
das Ergebnis zu einer am vergangenen Freitag durchgeführten Schwerpunktprüfung
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Schweinfurter Zolls. Die Kontrollen
erfolgten im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls gegen
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Mehr als 80 Beamtinnen und Beamte des
Hauptzollamts Schweinfurt waren in ganz Unter- und in großen Teilen Oberfrankens
im Einsatz und haben die Beschäftigungsverhältnisse des Personals im
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unter die Lupe genommen. Im Fokus der
Kontrollen standen insbesondere Gaststätten, Lieferdienste, Cafés,
Schnellimbisse und Hotels.
Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die
Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler
Beschäftigung.
Neben den bereits vor Ort eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich in
mehr als 80 weiteren Fällen Hinweise auf Verstöße gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: In 21 Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten
bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. In 13 Fällen wurden
ausländerrechtliche Verstöße festgestellt, bei denen den angetroffenen
Arbeitnehmern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet war. Bei 9
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass der gesetzliche
Mindestlohn nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde. Bei drei angetroffenen
Arbeitnehmern wird der Leistungsbezug hinterfragt und geprüft, ob
Sozialleistungen zu Recht oder unrechtmäßig gezahlt wurden. In weiteren 35
Fällen wurden Verstöße gegen bestehende Melde- und Aufzeichnungspflichten
festgestellt.
An die durchgeführten Prüfungen und Feststellungen schließen sich nun
umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort
erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der
Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf
Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu
den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen
des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine
Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde
Symbolbild/Image by LEEROY Agency from Pixabay








