Schweinfurt: In der konstituierenden Sitzung des Schweinfurter Stadtrates wurden am gestrigen 12. Mai nicht nur der neue Oberbürgermeister und die neuen Stadträtinnen und Stadträte vereidigt sowie die Bürgermeisterinnen als Stellvertreterinnen des Oberbürgermisters gewählt, sondern auch die unterschiedlichen Ausschüsse besetzt und die Mitglieder der Aufsichtsräte bei den städtischen GmbHs und weiterer Gremien beschlossen.
Nachdem die Besetzung der Aufsichtsräte zu Missverständnissen und damit auch zu unwahren Aussagen in der Öffentlichkeit geführt hat, erklärt die Stadtverwaltung das Vorgehen.
2023 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern die Kommunen über eine Entscheidung des Bayrische Verwaltungsgerichtshof, die klarstellt, dass das sogenannte Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen grundsätzlich nicht automatisch gilt. Die Sitzverteilung in Aufsichtsräten muss dort nicht exakt die politischen Mehrheitsverhältnisse des Stadtrats widerspiegeln.
Nach Auffassung des Gerichts vertreten die Mitglieder dort nicht ihre jeweilige Fraktion, sondern die Kommune.
In ihrer Geschäftsordnung können Kommunen zwar festlegen, dass sie das Spiegelbildlichkeitsprinzip auch bei der Besetzung der Aufsichtsräte anwenden wollen, in der Geschäftsordnung der Stadt Schweinfurt ist eine solche Regelung aber nicht enthalten.
Die Geschäftsordnung wurde in der konstituierenden Sitzung am 12. Mai einstimmig beschlossen, entsprechend wurden die Aufsichtsräte frei besetzt.
Allen Stadtratsmitgliedern wurde die Geschäftsordnung auch vorab mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
„Die Besetzung der Aufsichtsräte erfolgte klar im Rahmen der geltenden Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung in Bayern. Ich kann nachvollziehen, dass Fraktionen oder einzelne Stadtratsmitglieder enttäuscht sind, möchte aber noch einmal unterstreichen, dass es hier nicht um Parteipolitik geht, sondern darum, die Interessen der Stadt verantwortungsvoll zu vertreten. Der Stadtrat hat sich für Aufsichtsratsmitglieder entschieden, denen er diese Kompetenz zuspricht. Allen gewählten Aufsichtsratsmitgliedern wünsche ich viel Erfolg für diese wichtige Aufgabe“, so Oberbürgermeister Ralf Hofmann.
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