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Zwischen Handtüchern und Gepäck: Zoll findet Gewehr auf der A3

vom 29.04.2026 - 09:04 Uhr

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Schweinfurt / Würzburg (ots) – Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des
Hauptzollamts Schweinfurt haben am Montagvormittag (27.04.2026) ein
funktionsfähiges Mehrladegewehr im Kofferraum eines Pkw sichergestellt.

Gegen 11:00 Uhr kontrollierten die Zollbeamten an der Tank- und Rastanlage (TRA)
Haidt-Nord an der Autobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt einen aus der Slowakei
kommenden Pkw. Der Fahrer, ein slowakischer Staatsbürger, gab auf Nachfrage hin
an, sich auf dem Weg nach Bergtheim (Landkreis Würzburg) zu befinden. Die
explizite Frage nach einem Mitführen von Betäubungsmitteln, Waffen oder
hochsteuerbaren Waren wie Zigaretten oder Alkohol verneinte der Mann zunächst
deutlich.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs wurden die Beamten im
Kofferraum fündig. Unter mehreren Handtüchern verborgen, stießen sie auf einen
einfachen Pappkarton, in dem sich ein funktionsfähiges Mehrladegewehr im Kaliber
.22 befand. Eine sichere Verwahrung oder ein vorschriftsmäßiger Transport der
Waffe waren nicht gegeben.

Obwohl der Beschuldigte behauptete, von Beruf Waffenhändler zu sein, fehlten
jegliche Genehmigungen für das Verbringen der Schusswaffe nach Deutschland. Nach
Rücksprache mit Zollfahndung und Staatsanwaltschaft wurde noch vor Ort ein
Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Verbringens einer Schusswaffe
eingeleitet. Die Waffe wurde durch die Beamten sichergestellt. Die weiteren
Ermittlungen übernimmt nun das zuständige Zollfahndungsamt München.

Hintergrundinfos:

Verbringen von Waffen: Wer Schusswaffen aus dem Ausland nach Deutschland bringt,
benötigt zwingend eine vorherige Erlaubnis (Verbringungserlaubnis gemäß § 29
WaffG). Dies gilt auch für Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten und selbst
dann, wenn die Person im Herkunftsland eine Lizenz besitzt.

Transportvorschriften: Schusswaffen dürfen im öffentlichen Raum nur in einem
verschlossenen Behältnis (z. B. ein mit Vorhängeschloss gesicherter Koffer) und
getrennt von der Munition transportiert werden. Ein offener Pappkarton unter
Handtüchern erfüllt diese Sicherheitsauflagen keinesfalls.

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