Grafenrheinfeld: Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld kam es am 30. September 2010 kurz nach 6 Uhr zu einer Abschaltung der Anlage aufgrund einer Störung in der Eigenbedarfsversorgung.
Die Stromversorgung der abgeschalteten Anlage erfolgt jetzt wie vorgesehen vom externen Stromnetz. Die Ursachenklärung läuft derzeit. Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken (‚Stufe 0‘). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Meldekategorie ‚N‘ fristgerecht angezeigt.
Hintergrund
Die Einstufung des Ereignisses zeigt, dass es sich um ein Vorkommnis mit keiner sicherheitstechnischen Bedeutung handelt. Meldepflichtige Ereignisse in kerntechnischen Anlagen werden weltweit nach einer siebenstufigen Skala – der so genannten INES-Skala – gemeldet. In Deutschland melden die Betreiber kerntechnischer Anlagen darüber hinaus Ereignisse auf einer Stufe „0“ unterhalb der sieben Stufen – Ereignisse also von sehr geringer oder ohne sicherheitstechnische Bedeutung.