Grafenrheinfeld: Vor kurzem fand auf Initiative des CSU-Ortsverbandes – organisiert von Thomas Horna – ein Vortrag der Hanns-Seidel-Stiftung zum Thema „Rechtliche Aspekte der Vereinsarbeit“ in Grafenrheinfeld statt. Horna konnte hierzu den Seminarleiter und Rechtsanwalt Steffen Vogel (Schweinfurt) als fachkundigen Referenten begrüßen. In seiner Einführung stellte Thomas Horna den Wert ehrenamtlichen Engagements heraus und resümierte, dass auch Grafenrheinfeld nachhaltig von dem ehrenamtlichen Engagement seiner Bürger in den Vereinen profitiert. Mit dem Vortrag wolle der Ortsverband die ehrenamtlich Tätigen unterstützen, so Horna, der immerhin mehr als 20 örtliche und auch Vereinsvorsitzende außerhalb Grafenrheinfelds im Nebenzimmer der TSV-Vereinsgaststätte willkommen heißen konnte.
In seinem kurzweiligen Vortrag erläuterte Rechtsanwalt Steffen Vogel zunächst die Unterschiede zwischen nicht eingetragenem Verein und eingetragenem Verein (e.V.), sowie Satzungsfragen, wie beispielsweise die notwendige Änderung vieler Satzung, wenn die Ehrenamtspauschale ausgezahlt werden solle. Die ordnungsgemäße Ladung und Durchführung einer Mitgliederversammlung war ebenso Schwerpunkt des Abends, wie die Rechte der Mitglieder, insbesondere auch der Minderjährigen im Verein. Besondere Aufmerksamkeit fanden allerdings die Ausführungen von Rechtsanwalt Steffen Vogel bei allen Fragen rund um die Haftung im Verein. Vogel machte deutlich, dass sowohl im eigetragenen, wie im nicht eingetragenen Verein eine Haftung des einzelnen Mitgliedes für Verbindlichkeiten des Vereins nicht vorkommt. Während beim eingetragenen Verein nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien, wie Mitgliederversammlung oder Vorstandschaft, nur das Vereinsvermögen „haftet“, haftet beim nicht eingetragenen Verein immer auch derjenige persönlich, der den Vertrag abgeschlossen hat. „Wer handelt haftet! Dies muss nicht immer der Vorstand sein“, stelle Vogel klar. Der Rechtsanwalt riet als Strategie zur Vermeidung von Haftungsrisiken eine ordnungsgemäße Beschlussfassung und Protokollierung in den Gremien, so wie den Abschluss von Verträgen, die vom Vereinsvermögen gedeckt werden können. Bei nicht eingetragenen Vereinen wäre die Haftung in den Verträgen auf das Vereinsvermögen zu beschränken.
Wer haftet, wenn auf einem Fest etwas passiert? Diese Frage beschäftigte viele der anwesenden Vereinsvertreter. Vogel riet dringend dazu, den Versicherungsschutz umfassend zu prüfen. Eine Haftpflichtversicherung sei unerlässlich, ebenso eine Unfallversicherung für die Mitglieder. Jeder Vorstand müsse sorgfältig hinterfragen, welche Risiken bei einer Veranstaltung entstehen und dann die „notwendigen“ und „zumutbaren“ Maßnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden.
Eine persönliche Haftung stehe bei Vorliegen einer Haftpflichtversicherung nur dann im Raum, wenn mindestens den Verantwortlichen grobe Fahrlässigkeit, d.h. die grobe Außerachtlassung der „objektiv gebotenen Sorgfalt“ nachzuweisen sei. Vogel beruhigte die Anwesenden damit, dass er keinen Fall kenne, bei dem ein Vereinsvorstand persönlich in die Haftung genommen wurde und sein Haus oder sein Erspartes verloren hat, weil an einem Fest oder bei einer Vereinsveranstaltung etwas passiert sei. „Ehrenamtliches Engagement bringt Bestätigung, weil man konkret vor Ort etwas bewegt. Es bringt Freundschaft, weil man dies im Team gemeinsam tut und es trägt zur Persönlichkeitsbildung bei“, so Vogel. Mit der richtigen Gewissenhaftigkeit und der notwendigen Absicherung durch einen guten Versicherungsschutz braucht man keine Angst vorm Ehrenamt zu haben, motivierte Rechtsanwalt Vogel abschließend. Jeder Teilnehmer erhielt noch eine Informationsbroschüre für Vereinsvorsitzende mit wertvollen Tipps für die ehrenamtliche Arbeit.
Bild: Das Bild zeigt Initiator Thomas Horna (rechts), dem Rechtsanwalt Steffen Vogel (links) eine Vereinsbroschüre der HSS überreichte. Horna revanchierte sich mit einer guten Flasche Wein als Dankeschön für die Durchführung der Veranstaltung. (Foto: CSU Grafenrheinfeld)