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Trotz Lockerung bleibt Stallpflicht für Geflügel teilweise in der Region bestehen

vom 17.03.2017 - 07:03 Uhr

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Landkreis Schweinfurt: Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15. März 2017 können auf Grund des insgesamt rückläufigen Geflügelpestgeschehens bei Wildvögeln und bei Hausgeflügel die bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen bayernweit angepasst werden. Für die Region Schweinfurt bedeutet dies, dass die Stallpflicht teilweise, aber nicht gänzlich, aufgehoben werden kann.

Weil bei zahlreichen Wildvögeln Geflügelpest festgestellt wurde, bleibt die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel und das Verbot von Märkten und Ausstellungen für folgende Gebiete unverändert bestehen: Die gesamte Stadt Schweinfurt und die Ortschaften Mainberg, Schonungen, Forst, Unterereuerheim, Weyer, Sennfeld, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld, Röthlein, Heidenfeld, Garstadt, Hirschfeld, Stammheim und Wipfeld.

Falls in diesem Gebiet keine weiteren Fälle von Geflügelpest mehr festgestellt werden, können ab Ende März auch dort die Aufstallungspflicht und das Verbot von Märkten und Ausstellungen wieder aufgehoben werden. Das Landratsamt Schweinfurt wird auch darüber dann umgehend informieren.

Ebenfalls bestehen bleibt das aufgrund des Hausgeflügelpestfalles im Landkreis Kitzingen angeordnete Geflügelpest-Beobachtungsgebiet in Lülsfeld. Dort gelten weiterhin die mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt vom 16. Februar 2017 angeordneten Sperrmaßnahmen. Die Aufhebung dieser Sperre ist abhängig von der Entwicklung des Seuchengeschehens im Landkreis Kitzingen und den kommende Woche beginnenden Aufhebungsuntersuchungen.

Für den restlichen Bereich des Landkreises Schweinfurt wird die Aufstallungspflicht ab sofort aufgehoben, Geflügelmärkte und Ausstellungen können wieder stattfinden.

Zur Vermeidung eines Eintrags in Hausgeflügelbestände sind Biosicherheitsmaßnahmen wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes unbedingt weiterhin zu beachten.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter.

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