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SWG: Fakten zum Gesundheitspark

vom 12.01.2011 - 16:01 Uhr

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SWG: In der Informationsschrift zum Bürgerentscheid „Erhalt des alten städtischen Krankenhauses“, herausgegeben von den Herren Marc-Dominic Boberg und Roland Schwab sowie in zahlreichen anderen Presseveröffentlichungen werden von Seiten der Befürworter des Erhalts des alten städtischen Krankenhauses Argumente angeführt, die unzutreffend sind oder den Sachverhalt nicht vollständig richtig wiedergeben.

Seitens der SWG wird deshalb zu diesen Argumenten Stellung genommen.

Unzutreffend ist, dass die Entscheidung des Landesamtes für Denkmalpflege, das alte städtischen Krankenhaus nicht in die Denkmalliste aufzunehmen, darauf basiert habe, dass das Landesamt offensichtlich über keine Ortskenntnisse verfüge. Zutreffend ist, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, in der Person des Oberkonservators Dr. Fiedler, die Denkmaleigenschaft des alten städtischen Krankenhauses am 13.10.2009 vor Ort überprüft und mit Schreiben vom 16.10.2009 festgestellt hat, dass die historische und baukünstlerische Bedeutung des alten städt. Krankenhauses nicht ausreicht, um es als Baudenkmal zu klassifizieren. Das Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 12.02.2009 und 05.06.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der geplante Abriss des Gebäudes nicht die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege berührt. Das wird insbesondere dadurch deutlich, dass das Landesamt für Denkmalpflege bei der Beurteilung des alten städtischen Krankenhauess bei einer Ortsbesichtigung zu der Einschätzung gelangte, dass der Pavillion und die sogenannte Sattlervilla, in unmittelbarer Nähe zum alten städtischen Krankenhaus, in die Denkmalliste aufgenommen werden.

Unzutreffend ist, dass das alte städtische Krankenhaus vor allem wegen seines einzigartigen Erhaltungszustandes so wertvoll sei. Das Gegenteil ist der Fall, der Zustand des Gebäudes ist marode. Tatsächlich müssen aufgrund der unzureichenden Tragfähigkeit sowie des fehlenden Brandschutzes und Schallschutzes der Decken des alten städtischen Krankenhauses diese bei einer weiteren Nutzung gegen neue, schwerere Decken ausgetauscht werden. Dies hat weiter zur Folge, dass aufgrund der erhöhten Last auch die Fundamente ertüchtigt werden müssen. Auch die Balkone, sowohl an der Süd- als auch an der Nordseite, sind nicht belastbar und deshalb bereits gesperrt. Aufgrund des baukonstruktiven unzeitgemäßen Zustands sind energetische Maßnahmen am Gebäude unumgänglich, wodurch der Gebäudecharakter und auch die Außenfassade gravierend verändert würden. Das gesamte Gebäude ist im Keller durch erheblichen Feuchtigkeitseintritt in seiner Substanz beschädigt. Aufgrund der Erforderlichkeit der Erneuerung der Decken ist es auch unumgänglich, das Dach zu entfernen. Wenn behauptet wird, dass die Gutachter der SWG dem alten Krankenhaus „sogar einen guten Erhaltungszustand“ bescheinigen würden, dann ist dies schlicht falsch. Die Gutachter (Büro Harrer Ingenieure) führen in ihrem Gutachten auf Seite 6 wörtlich aus: „Das Gebäude, von 1929 bis 1931 errichtet, befindet sich im Außenbereich weitestgehend im Originalzustand, der als baulich schlecht erhalten einzustufen ist. Insbesondere exponierte Bauteile, wie Balkone, Vorsprünge und Fensterflächen, weisen deutliche bauliche Schäden auf.“ Unter dem Punkt Balkonkonstruktionen (Nord- bzw. Südseite) wird ausgeführt: „….. die … auskragenden Stahlbetonplatten … zeigen die bereits festgestellten schweren Schäden …“. „Insgesamt ist hier aber auch von einem gefahrdrohenden Zustand auszugehen.“

Unzutreffend ist ebenfalls, dass der Neubau des Gesundheitsparks keine neuen Arbeitsplätze in Schweinfurt schaffe. Tatsächlich besteht zurzeit eine Nachfrage nach modernen, zeitgemäßen Räumlichkeiten für Arztpraxen und gesundheitsnahe Einrichtungen, die in Schweinfurt durch das vorhandene Angebot nicht erfüllt werden kann. Im alten städtischen Krankenhaus waren in der Vergangenheit lediglich Notlösungen in Form von vorübergehenden Zwischennutzungen möglich, da sich aufgrund der gegebenen Raumsituation und des Ausstattungsstandards keine Dauernutzer fanden. Auch die Volkshochschule verließ aufgrund der unbefriedigenden räumlichen Situation und des schlechten Ausstattungsstandards das alte städtische Krankenhaus. Die von der SWG neu geworbenen Nutzer sind bisher nicht oder nicht in ausreichender Kapazität in den jeweiligen Fachrichtungen in Schweinfurt vorhanden oder weiten ihren bereits laufenden Betrieb aus (Rehabilitation/Physiotherapie, medizinische Ausbildungsstätten, ambulantes Operieren), sodass dadurch neue Arbeitsplätze entstehen. Voraussetzung für diese Nachfrage der Nutzer ist jedoch, die Schaffung attraktiver und moderner Räumlichkeiten in einem Neubau; dies ist im alten städtischen Krankenhaus nicht möglich.

Unzutreffend ist, dass Arbeitsplätze in privaten Arztpraxen und Apotheken im Stadtgebiet durch den Neubau des Gesundheitsparks verloren gehen würden. Dies ist deshalb nicht richtig, weil einerseits vor allem neue Fachrichtungen angeworben werden sollen und andererseits die Versorgungseinrichtungen und räumlichen Kapazitäten des Gesundheitsparks über den bisherigen Umfang hinaus schon deshalb notwendig sind, weil überwiegend Dienstleistungen für das Leopoldina-Krankenhaus zu erbringen sind. Ferner werden ambulante und tagesstationäre Einrichtungen des Leopoldina in den Gesundheitspark verlagert, weil ansonsten neue stationäre Angebote im „Stammhaus“ nicht realisiert werden können.

Unzutreffend ist weiter, dass im älteren Gebäudeteil des alten Josef-Krankenhauses ebenfalls ein „Gesundheitszentrum mit vielen Arztpraxen“ entstanden ist. Zutreffend ist, dass neben dem Josef-Krankenhaus in der Friedenstraße ebenfalls ein Neubau als Ärztehaus errichtet wurde.

Unzutreffend ist es, wenn seitens der Bürgerinitiative behauptet wird, dass der Abriss des alten städtischen Krankenhauses ausschließlich auf einer politischen Entscheidung beruhe, ohne die Kostensituation zu betrachten. Zutreffend ist, dass seitens der Stadt Schweinfurt zum Projektauftakt ein externes Architekturbüro mit der Untersuchung des Gebäudes beauftragt wurde, um auch die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung zu prüfen, was im Ergebnis als nicht umsetzbar beurteilt wurde. Auch bei der SWG hat man sehr schnell erkannt, dass eine Sanierung des alten städtischen Krankenhauses schon aufgrund der Bausubstanz und der gegebenen Grundrisse den Nutzeranforderungen eines modernen Gesundheitsbetriebs in keiner Weise gerecht werde und auch eine Sanierung diese unumstößlichen Gegebenheiten allenfalls optisch kaschieren würde; der betriebliche Ablauf würde durch die gegebene Gebäudesubstanz immer eingeschränkt sein. Es handelte sich daher hinsichtlich der Entscheidung über den Abriss nicht um eine „politische Entscheidung“, sondern um eine Entscheidung der Politik nach Wirtschaftlichkeit und Vernunft, weil es keinen Sinn macht ein veraltetes Gebäude aufwendig zu sanieren, wenn dieses dann trotz aller Investitionen von den Nutzern nicht angenommen wird und überwiegend leer steht, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Es mag zwar hart klingen, aber Fakt ist, dass es sich jedem objektiven Betrachter, der sich die Mühe macht, das Gebäude von innen und außen zu begehen, geradezu aufdrängt, dass der Bau von seiner Funktion her keine Bereicherung für das Gesundheitswesen ist.

Weiter behauptet die Bürgerinitiative, dass beim Bau des neuen Gesundheitsparks Geld keine Rolle spiele. Im gleichen Atemzug wird behauptet, dass die Sanierung des alten städtischen Krankenhauses um 1 bis 1,5 Mio. € günstiger käme als ein Neubau. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Verwirklichung eines Gesundheitszentrums im alten städtischen Krankenhaus wäre wesentlich teurer, als der in Frage stehende Neubau des 2. Bauabschnitts des Gesundheitsparks. Die Sanierung des gesamten alten städtischen Krankenhauses mit einer Gesamtnutzfläche von rund 6.250 m² würde insgesamt ca. 15.200.000 € kosten. Der hingegen nun anstehende Neubau des 2. Bauabschnitts mit einer Fläche von ca. 3.760 m² macht einen Kostenumfang von ca. 7.800.000 € aus. D. h., dass bei der Sanierung des alten städtischen Krankenhauses Mehrkosten in Höhe von 7,4 Mio. € anfallen würden. Soweit man die Sanierungskosten des alten städt. Krankenhauses anteilig auf den Flächenanteil des 2. Bauabschnitts berechnet, würden immer noch Mehrkosten in Höhe von 2,2 Mio. € entstehen.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, nur eine Teilfläche des alten städtischen Krankenhauses (im Umfang der Fläche des 2. Bauabschnitts von ca. 3.760 m²) zu sanieren. Dadurch wäre die SWG – im Falle des Erhalts des alten städtischen Krankenhauses – gezwungen, eine Altbaufläche von 6.250 m² zu sanieren, wobei noch gar nicht feststeht, ob diese insgesamt überhaupt zu vermarkten ist. Völlig unzutreffend ist deshalb die Behauptung der Bürgerinitiative, dass beim Umbau des alten städtischen Krankenhauses, Einsparpotentiale bis 1,5 Mio. € bestünden. Zu beachten ist auch, dass selbst bei Sanierung des alten städtischen Krankenhauses im Gesamtumfang von ca. 15,2 Mio. € die Nutzbarkeit wesentlich eingeschränkter wäre als die bei einem Neubau. Dies resultiert aus unterschiedlichen Deckenhöhen, die eine nutzerfreundliche Barrierefreiheit kaum möglich machen. Aufgrund der baulich nicht veränderbaren Außenmaße ergeben sich auch Einschränkungen in den für den Betrieb wichtigen Grundrissgestaltungen (nur einflurige Anordnung).

Unzutreffend ist, dass das Konzept des Gesundheitsparks auf wackeligen Füßen stünde. Tatsächlich ist es so, dass ca. 70 % der Flächen des ersten Bauabschnitts bereits vermarktet sind. Für die Restflächen sind die entsprechenden Kauf- bzw. Mietverträge vorbereitet oder stehen kurz vor dem Abschluss. Zutreffend ist, dass ein Mietinteressent im ersten Bauabschnitt abgesprungen ist; allerdings konnten für die frei gewordenen Flächen bereits zwei neue Nutzer gewonnen werden. Für den 2. Bauabschnitt bestehen für ca. 40 % der Flächen feste Reservierungen, für die restlichen Flächen gibt es ernsthafte Interessenten mit entsprechenden Vormerkungen, allerdings nur unter der Prämisse, dass das entsprechende Neubaukonzept durchgeführt werden kann.

Unzutreffend ist weiter, dass die in der Vergangenheit erfolgte Dachsanierung und die Brandschutzmaßnahmen die Kosten der Sanierung des alten städtischen Krankenhauses verringern würden. Die in der Vergangenheit durchgeführten behelfsmäßigen Maßnahmen entsprechen nicht den heutigen Bauvorschriften und würden bei einer Sanierung keinen EURO einsparen.

Falsch ist die Behauptung, dass die Haustechnik im Jahr 2009 für 1,0 Mio. € erneuert worden sei.

Tatsächlich ist es so, dass die SWG keinerlei nennenswerte Investitionen in die Haustechnik des alten städtischen Krankenhauses getätigt hat. Dies wird auch durch das Gutachten des Büros Harrer Ingenieure bestätigt, worin festgestellt wird, dass die gesamte Haustechnik dem Stand des Baujahres (1930) entspricht. Richtig ist, dass im Rahmen einer Übergangsnutzung ein Zwischenmieter Geräte und Technik eingebracht hat, die er in die von ihm angemieteten Räumlichkeiten des neuen Gesundheitsparks (erster Bauabschnitt) mitnimmt.

Unabhängig von den dargestellten widerstreitenden Positionen bleibt festzuhalten, dass der Gesundheitspark Schweinfurt für die weitere Entwicklung des Leopoldina-Krankenhauses und des Gesundheitswesens in Schweinfurt eine Schlüsselrolle innehat. Deshalb ist die Stimmabgabe am Sonntag eine wichtige Weichenstellung für die Entwicklung des Gesundheitsstandorts Schweinfurt.

Im Ergebnis gibt es keine Alternative zum Neubau des Gesundheitsparks. Das bedeutet hinsichtlich der Entscheidung über den Erhalt des alten städtischen Krankenhauses bei der Abstimmung am Sonntag ein klares „NEIN“.

Schweinfurt, den 12.01.2011

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