Schweinfurt – Die Vertreterinnen des Bürgerbegehrens „für einen klimaschützenden und kostengünstigen Stadtwald“ sind mit ihrem kurz vor dem Termin der Bürgerentscheide angestrengten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat heute Mittag die von Frau Dr. Ulrike Schneider und Frau Dr. Annelie Maidhof als Vertreterinnen des Bürgerbegehrens beantragte Richtigstellung von Aussagen der Stadt und des Oberbürgermeisters vollumfänglich abgelehnt.
Das Gericht sah die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung als von den Antragstellerinnen selbst verursacht an, weil beanstandete Erklärungen teils mehrere Monate zurückliegen. Die Stadt sieht hierdurch ihre Einschätzung bestätigt, dass der Zweck des angestrengten Gerichtsverfahrens vornehmlich der war, kurz vor dem Bürgerentscheid am Sonntag, 20. Januar noch einmal mediale Aufmerksamkeit für das Bürgerbegehren zu erzeugen.
Das Verwaltungsgericht hat Aussagen des Oberbürgermeisters als „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zutreffend“ – in einem Eilverfahren urteilt das Gericht nicht abschließend, sondern prüft den Antrag nur summarisch – bezeichnet. Exemplarisch wird die Aussage des Oberbürgermeisters genannt, dass ein Wald die Menschen für viele Jahre ausschließe. Auch wird klargestellt, dass manche dem Oberbürgermeister vorgeworfene Äußerungen nach dieser summarischen Prüfung gar nicht gemacht wurden, sondern lediglich Interpretationen der Antragstellerinnen darstellten.
Das Gericht hat weiter klargestellt, dass sich der Gegenstand des Bürgerbegehrens allein aus der zur Abstimmung stehenden Fragestellung ergebe und weitergehende Interpretationen nicht statthaft sind. Beispielhaft werden die Umdeutungen der Antragstellerinnen von einem „Stadtwald“ in einen „parkähnlichen Wald“ genannt.
Auch hat es klargestellt, dass es bei der Fragstellung allein um das „Ob“ eines Waldes geht und nicht um dessen Ausgestaltung, die Angelegenheit von Stadtrat und Stadtverwaltung ist.
Trotz des gewonnenen Rechtsstreits sehen es Stadtverwaltung und Oberbürgermeister als bedauerlich an, dass es zu einem solchen – auch kostspieligen – Verfahren überhaupt kommen musste. Bedauert wird insbesondere, dass mit dem Vorwurf begangener Straftaten unredliche Mittel ergriffen wurden.
Am Sonntag, 20. Januar entscheiden die wahlberechtigten Schweinfurter/innen wie es auf dem Ledward-Gelände weitergeht. Informationen zu beiden Bürgerentscheiden stehen für alle Interessierten auf der Homepage der Stadt Schweinfurt www.schweinfurt.de zur Verfügung. Ebenfalls dort werden auch am Sonntag, 20. Januar ab 18 Uhr die Ergebnisse des Bürgerentscheids veröffentlicht.