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Staatliche Zuschüsse für Gründer und Start-ups möglich

vom 27.01.2022 - 13:01 Uhr

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Würzburg/Mainfranken: Oft sehen sich Start-ups und junge Unternehmen mit Herausforderungen und Problemen konfrontiert. Abhilfe kann eine professionelle Unternehmensberatung schaffen, doch die ist meist teuer. Was viele Gründer nicht wissen: Beratungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Die verschiedenen Programme unterscheiden sich je nach Stand der Unternehmensgründung. Während bestimmte Förderprogramme auf die Zeit vor der Existenzgründung abzielen, unterstützen andere Programme Unternehmen nach der Gründung. Folgende zwei Programme stehen aktuell zur Auswahl:

Bayerisches Vorgründungs- und Nachfolgecoaching

Das Bayerische Vorgründungs- und Nachfolgecoaching ist eine bayernweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Gewerbliche Existenzgründer, die in Bayern wohnen und mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag), sowie gewerbliche Unternehmensnachfolger, die mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag), können Unterstützung erhalten.

Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche Fragestellung, die im Zuge der Existenzgründungsplanung aufkommt, im Coaching behandelt werden. Das Programm eignet sich auch für eine detaillierte Zweitmeinung eines (Gründungs-)Experten. Ein Coaching macht jedoch nur dann Sinn, wenn es auf bereits vorhandenen Planungen aufbauen kann, etwa auf einem ersten schriftlichen Unternehmenskonzept. Die Antragsprüfung erfolgt über die IHK Nürnberg für Mittelfranken. Erst nach einer Bewilligung darf mit der Beratung begonnen werden. Gerne berät die IHK Würzburg-Schweinfurt vor der Antragstellung über die Fördermodalitäten.

Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Auch Beratungen zur Unternehmenssicherung sind förderfähig. Die Experten begleiten Gründer bei Bankgesprächen und können darüber hinaus auch Fragen zum Qualitätsmanagement, zu Online-Strategien und Marketingkonzepten beantworten.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist Regionalpartner und informiert über den Ablauf des Förderprogramms. Um die Förderung auch tatsächlich zu erhalten, müssen Jungunternehmer und Unternehmen zunächst ein Informationsgespräch mit der IHK führen. Erst danach kann der Antrag gestellt werden. Anschließend überprüft die Leitstelle (DIHK) die Unterlagen und gibt eine schriftliche Rückmeldung. Erst danach darf mit der Beratung begonnen werden. Gecoacht werden kann maximal sechs Monate. Zum Ende dieses Zeitraums muss auch die Abrechnung erfolgt sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows bis zum 31.12.2022 verlängert. Jedes Unternehmen kann im Verlängerungszeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 nur einen Antrag auf Förderung in einer der drei Beratungsarten (Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten) stellen. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann die Firma nach einer Unternehmenssicherungsberatung jedoch einen weiteren Antrag auf Förderung einer Folgeberatung stellen.

Allgemeines zu den Programmen

Wie finde ich den passenden Berater? Nur das Unternehmen selbst weiß, wo der Schuh drückt und welcher Berater am besten zu einem passt. Neben den fachlichen Themen sollte man vorrangig berücksichtigen, dass die „Chemie“ stimmt. Hat man den richtigen Berater gefunden, muss geklärt werden, ob dieser für das Förderprogramm zugelassen ist, ansonsten kann die Förderung nicht erfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind bei beiden Programmen die Rechts- und Steuerberatung ebenso wie die Beratung von Beratern. Vertragsausarbeitungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Entwicklung und Installation von EDV-Software sowie gutachterliche Stellungnahmen und operative Tätigkeiten (z.B. die Erstellung von Websites oder die Herstellung von Werbeflyern) werden nicht bezuschusst. Ebenfalls ausgenommen sind Beratungen, bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden.

Information: Daniela Dusel, IHK, Tel. 0931 4194-296, E-Mail: daniela.dusel@wuerzburg.ihk.de oder online unter www.wuerzburg.ihk.de/coaching

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