Schweinfurt – Bäume sind wichtig und werden in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger. Dabei haben ältere und große Bäume mehr positive Wirkungen auf das Mikroklima, indem sie Schatten spenden und durch Verdunstung für Abkühlung sorgen. Zudem bieten größere Bäume vielen Tierarten Schutz und Heimat.
Das Klimaanpassungskonzept der Stadt Schweinfurt zeigt Wege auf, wie die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger den unabwendbaren Folgen des Klimawandels begegnen können. Dabei spielen Baumpflanzungen und vor allem der Erhalt von Bäumen eine wichtige Rolle. Zudem hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen, die unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt, wonach diese bis zum 31. Dezember 2030 sicherstellen, dass in städtischen Ökosystemgebieten kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber dem Jahr 2024 zu verzeichnen ist.
Der Stadtrat hat vor diesem Hintergrund in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass Bäume im Stadtgebiet wieder durch eine Baumschutzverordnung geschützt werden sollen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, eine solche in den nächsten Monaten zu erarbeiten.
Da das naturschutzgesetzliche Verbot zum Verändern und Fällen von Bäumen in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres nicht gilt, hat der Stadtrat auch eine Verordnung erlassen, die den Schutz des Baumbestandes ab dem 01.Oktober 2026 vorläufig sicherstellt. Dadurch soll verhindert werden, dass während der Phase der Aufstellung einer neuen Baumschutzverordnung wertvoller Gehölzbestand verloren geht.
Für welche Bäume gilt diese Verordnung zur Sicherstellung des Baumbestandes?
Vorläufig geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 70 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Boden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm des Baumes mindestens 50 cm Stammumfang aufweist.
Obstbäume zur Fruchtgewinnung fallen nicht unter die Verordnung. Auch für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Kleingartenanlagen, Waldflächen sowie Bäume auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, gilt diese Verordnung nicht.
Was ist ab sofort zu beachten?
Geschützte Bäume dürfen ohne Ausnahmegenehmigung nicht gefällt, entfernt, beschädigt, zerstört oder wesentlich verändert werden. Auch Eingriffe in den Wurzelbereich der geschützten Bäume – beispielsweise durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenverdichtungen, Versiegelungen oder die Lagerung von Baumaterial – sind verboten. Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung ist bei der Stadt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde zu beantragen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass fachgerechte Pflegemaßnahmen an Bäumen keiner Genehmigung bedürfen. Bei größeren Eingriffen an Gehölzen wird jedoch empfohlen, die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Schweinfurt zu kontaktieren, insbesondere weil Verstöße gegen die Verordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Die Untere Naturschutzbehörde steht allen Grundstückseigentümern auch beratend zur Seite. Tel.: 09721 51-3453 bzw. umweltschutz@schweinfurt.de.
Die Verordnung zur Sicherung des Baumbestandes ist online unter https://www.schweinfurt.de/rathaus-politik/presse-und-bekanntmachungen/digitales-amtsblatt zu finden.








