Landkreis Haßberge: Unsere Gesellschaft wird älter – und mit zunehmendem Alter steigt der Bedarf an Unterstützung im Alltag, besonders bei Pflegebedürftigkeit. In Bayern werden über 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut – oft durch Angehörige, aber auch durch hilfsbereite Nachbarn, Freunde oder Bekannte. Diese engagieren sich beispielsweise bei Fahrten zum Arzt, beim Einkaufen, Spazierengehen oder im Haushalt. Um diese wichtige Unterstützung zu würdigen, besteht die Möglichkeit, den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich zu nutzen. Dieser steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Die finanzielle Aufwandsentschädigung kann an Helfer ausgezahlt werden, sofern diese nicht mit der pflegebedürftigen Person (bis zum 2. Grad) verwandt oder verschwägert sind und nicht im selben Haushalt leben.
Voraussetzung für die Auszahlung ist außerdem eine Ausbildung in einem sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Beruf oder die Schulung für „ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG. Das Pflegenetzwerk des Landkreises Haßberge bietet eine solche kostenfreie Schulung am 24. Juli 2025 von 9.00 bis 15.00 Uhr im Landratsamt Haßberge in Haßfurt an. Interessierte können sich bis spätestens 20. Juli 2025 bei Vera Ksinski (E-Mail: psp@hassberge.de, Tel.: 09521/27 396) anmelden.
Titelbild: Vera Ksinski vom Pflegenetzwerk des Landkreises Haßberge nimmt Anmeldungen für die Schulung entgegen. Foto: Nadja Pfeifer