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Oberbürgermeister Sebastian Remelé als Schiedsrichter bei der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut

vom 11.12.2025 - 15:12 Uhr

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Schweinfurt – Oberbürgermeister Sebastian Remelé wurde auf Vorschlag des Deutschen Städtetags zum Schiedsrichter bei der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut benannt. Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde im Rahmen eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet und ist an das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste angegliedert. Am 01. Dezember hat sie ihre Arbeit aufgenommen. Sie entscheidet künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern, die infolge der Verfolgung durch die NS-Herrschaft – insbesondere aus jüdischem Besitz – entzogen wurden. Für Verfahren der Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut stehen insgesamt 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zur Verfügung.

„Bisher gab es eine beratende Kommission, die sich mit der Herausgabe oder Rückabwicklung von NS-Raubgut befasst hat. Diese Kommission wurde aufgelöst und nun von einem Schiedsgericht abgelöst. Ich bin dem Deutschen Städtetag dankbar für die Ernennung zum Schiedsrichter und freue mich auf diese Aufgabe. Deutschland stellt sich mit diesem neuen Schiedsgericht seiner historischen Verantwortung“, so Sebastian Remelé.

Oberbürgermeister Sebastian Remelé wird für fünf Jahre nebenberuflich als Schiedsrichter tätig sein. Die Nebentätigkeit wurde durch den Stadtrat in der Sitzung am 25. November genehmigt.

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