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Landkreis sucht Jugendschöffen

vom 04.03.2013 - 12:03 Uhr

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Landkreis Schweinfurt. Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2014 bis 2018 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen. Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.

Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2014 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

„Erfahrungsgemäß gehen leider nur wenige Bewerbungen direkt aus der Bevölkerung ein. Gerade Frauen und Mütter, zeigten sich in der Vergangenheit sehr zurückhaltend“, berichtet Alfred Rösch, der Leiter des Amts für Jugend und Familie. Dabei sei es wichtig, dass geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, mit einer Bewerbung ihr Interesse an diesem Amt bekunden, so Rösch.

„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Rösch.

Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Kreistages zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 1. April 2013 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular gibt es zum Download auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lrasw.de unter der Rubrik Aktuelles.

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie: Telefon 09721/ 55 – 403.

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