09721 387190 post@revista.de

Landkreis Schweinfurt gewährt Zuschüsse für Umwelt- und Naturschutzfonds

28.04.2021

Landkreis Schweinfurt: Der Umweltschutz sowie die Verbesserung der natürlichen Lebensbedingungen haben im Landkreis Schweinfurt einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund gibt es im Landkreis Schweinfurt seit vielen Jahren den Umwelt- und Naturschutzfonds. Der Fonds des Landkreises unterstützt Bürgerinnen und Bürger finanziell bei Vorhaben im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes. Es geht dabei vor allem um landschaftspflegerische Maßnahmen in der freien Natur, die nicht von staatlicher Seite unterstützt werden. Der Fonds steht Verbänden, Vereinen oder Einzelpersonen zur Verfügung.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel die Anlage oder Ergänzung von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von Hecken, Feldgehölzen oder Bäumen in der freien Landschaft, die fachgerechte Sanierung erhaltungswürdiger Bäume oder auch die Pflege wertvoller Biotopflächen.

Ebenso ist das Anlegen von Blühflächen erwünscht, um eine ökologische Aufwertung unserer Landschaft erzielen zu können. Dies dient vor allem dem Artenschutz und soll dem Insektensterben entgegenwirken. Ebenso ist damit die Verbesserung des Lebensraums für das Wild durch die Schaffung von Rückzugsgebieten und Äsungsflächen in der teilweise ausgeräumten Feldflur verbunden. Deshalb sind auch die Jäger sowie die Eigentümer von Grundstücken in den Jagdrevieren aufgerufen, sich aktiv an ökologischen Aufwertungsmaßnahmen in der freien Landschaft zu beteiligen.

Gerade auch im Hinblick auf das reformierte Bayerische Naturschutzgesetz, im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, würde sich die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Schweinfurt sehr freuen, wenn durch private Initiativen Lebensraumverbesserungen in unserer heimischen Flur unternommen werden.

Untere Naturschutzbehörde steht beratend zur Seite

Bevor interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Förderung erhalten können, sind die erwähnten Maßnahmen zum Schutz der Natur vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde stehen allen Interessierten beratend zur Seite und informieren über die Fördermöglichkeiten.

Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist beim Landratsamt ein formloser Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die beglichenen Rechnungen beizulegen. Ebenso sollte eine kurze Darstellung der Maßnahme beigefügt werden. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

Für weitere Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 09721/55-573 oder per E-Mail an naturschutz@lrasw.de gerne zur Verfügung.

Bild: Apfelbaum in voller Blüte Foto: G. Weniger/Landratsamt Schweinfurt

Hier können Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter von revista.de abonnieren. Sie erhalten jeden Wochentag die aktuellsten Meldungen per E-Mail:

Kleinanzeige – Hier könnte Ihre Kleinanzeige stehen: Kleinanzeige aufgeben

Suche Garage in Grafenrheinfeld zu mieten. Nähe Friedrich Rückert Straße. Bitte unter Tel.Nr. 0178 713 4214 melden.

Anzeige


Weitere Informationen unter: sparkasse-sw-has.de/sonderkreditprogramm

ÜBER UNS

REVISTA ist seit 50 Jahren zuverlässiger Partner für Gemeinden, Städte und Kommunen.

Unser Kerngeschäft ist der Druck & Verlag von Amtsblättern, Mitteilungsblättern & Gemeindeblättern.

AMTSBLATT VERLAG & DRUCK

MEDIADATEN

Jetzt unverbindlich unsere Mediadaten und Preise anfordern. Ihre E-Mail-Adresse genügt.

MEDIADATEN ANFORDERN

KOSTENFREIE ANZEIGENANALYSE

Ihr Werbeerfolg ist unser Ziel. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Anzeigenanalyse!

ANZEIGE EINREICHEN

SWMAGAZIN

  • SWmagazin April 2025 ist online

KLEINANZEIGEN

Ihre private Kleinanzeige (Text) in den Gemeindeblättern, ab nur 15 Euro.

KLEINANZEIGE SCHALTEN

ANZEIGE


Weitere Informationen unter: vhs-vo-geo.de