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Gewerbeaufsichtsamt überprüfte Blutdruckmessgeräte

vom 10.06.2010 - 10:06 Uhr

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Würzburg: Bei Personen mit Bluthochdruck sind sie äußerst beliebt, die Blutdruckmessgeräte für den Eigengebrauch.

Dies hat einen guten Grund: mit den Messgeräten ist eine eigenständige regelmäßige Überwachung des Blutdruckes möglich, ohne jedes Mal einen Arzt aufsuchen zu müssen. Es stellt sich die Frage, ob diese Geräte mit den medizinischen Profigeräten des Arztes konkurrieren können.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken hat nun Blutdruckmessgeräte überprüft. Es wurden 15 Geräte, darunter auch solche für das Handgelenk, von unterschiedlichen Anbietern, aus einem Preissegment von 15 bis 75 Euro, unter die Lupe genommen. Untersucht wurden die Messgenauigkeit, aber auch die formellen Anforderungen, wie Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung.

Sehr erfreulich waren die messtechnischen Ergebnisse. Das Eichamt München, das diese Untersuchung für das Gewerbeaufsichtsamt durchführte, musste nur in einem Fall eine geringfügige Abweichung von der Messtoleranz feststellen. Dagegen hatten alle Prüflinge Defizite bei der Gebrauchsanweisung und der Kennzeichnung. Unter anderem wurden Mängel festgestellt, bei den Angaben zum korrekten Anlegen der Manschette und dem sicheren Gebrauch des Gerätes. Auch fehlten häufig die Hinweise auf die Reinigung und Desinfektion, sowie Angaben zu Wartungs- und Kalibrierungsmaßnahmen der Geräte. Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden wurden über die Mängel unterrichtet.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Blutdruckmessgeräte zur Selbstanwendung für die regelmäßige Blutdrucküberwachung geeignet sind. Allerdings ist der richtige Gebrauch des Gerätes Voraussetzung für ein fehlerfreies Messergebnis. Um dies sicherzustellen, sollten die Herstellerinformationen genauestens beachtet werden.

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