09721 387190 post@revista.de

Gehölzschnitt – was ist ab dem 1. März erlaubt?

vom 25.02.2025 - 10:02 Uhr

Anzeige

Schweinfurt: Ab dem 1. März ist der Schnitt von Sträuchern und Hecken wieder nur noch eingeschränkt erlaubt. Viele Bürger sind verunsichert. Der Bund Naturschutz klärt mit der Kreisgartenfachberaterin Brigitte Goss, Landratsamt Schweinfurt die wichtigsten Fragen und gibt praktische Tipps.

Grundsätzlich gilt der Schutz der Brutstätten und Lebensstätten von Vögeln und anderen Tieren. Deshalb ist die Zerstörung von Brutstätten generell verboten. Nester, mit deren Bau gerade angefangen wurde, gelten bereits als Brutstätte. Ab dem 1. März gilt deshalb das Verbot Hecken zu entfernen, wie das sog. „auf den Stock setzen“ und starke Rückschnitte an Gehölzen durchzuführen. Erlaubt bleiben im Sommer bis in den Herbst hinein (Form-)Schnitte, wodurch der Zuwachs aus dem aktuellen Jahr zurückgenommen werden kann – nicht mehr und immer mit der Beachtung, die Lebensstätten der Tiere nicht zu stören und somit das Leben der Tiere bzw. Vögel nicht zu gefährden! 

Oft aus Unkenntnis werden die Sträucher einem Formschnitt unterworfen, der die Gehölze vergreisen lässt und die Blütenbildung unterbindet. Dieser Bubikopfschnitt nimmt den Gehölzen ihren Charakter. Bienen und Co. fehlen im Frühjahr die Blüten und in Folge im Sommer und Herbst den Vögeln und anderen Kleintieren die Früchte. Vor jeder Schnittmaßnahme ist auf jeden Fall zu kontrollieren, ob Vögel in der Hecke brüten. 

Welche Schnittmaßnahmen ab dem 1. März ansonsten noch erlaubt oder vielleicht sinnvoll sind, erläutert die Gartenfachberaterin des Landratsamtes Schweinfurt Brigitte Goss an praktischen Beispielen. Die Bund Naturschutz-Kreisgruppe Schweinfurt veranstaltet in Kooperation mit der Gemeinde Niederwerrn und dem Verein für Gartenbau und Landespflege Niederwerrn e. V. am Freitag, den 28. Februar 2025 einen Ortsspaziergang in Niederwerrn. Treffpunkt ist um 13:00 Uhr an der „Neue Mitte“ in Niederwerrn, Schulstraße. Eine Anmeldung unter schweinfurt@bund-naturschutz.de wird erbeten.

Der Bund Naturschutz rät weiterhin dazu, altes Laub unter den Sträuchern liegen zu lassen und dieses auf keinen Fall zu entfernen. Es mögen sich manche in ihrem Ordnungsgefühl gestört fühlen, jedoch gibt es keinen besseren Humusbildner als das Laub aus dem Vorjahr. Bodenlebewesen setzen dies in den kommenden Wochen um und Pflanzen wachsen im Frühjahr durch die Laubschicht. Zudem dient mancher Laubhaufen dem einen oder anderen Igel noch als Winterquartier.

Fotos: „Blüten der Zierquitte am vorjährigen Holz“

„Weidenkätzchen sind die erste Bienennahrung im Jahr“

Fotografin: Brigitte Goss, Gartenfachberaterin am LRA Schweinfurt

Hier können Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter von revista.de abonnieren. Sie erhalten jeden Wochentag die aktuellsten Meldungen per E-Mail:

Kleinanzeige – Hier könnte Ihre Kleinanzeige stehen: Kleinanzeige aufgeben

ETW, EG 67,38 qm, 2 Zimmer, Küche mit Ess- Wohnbereich, Toilette mit Bad/Dusche, Terrasse, Kellerraum, Wasch- Trockenraum (dürfen mitbenutzt werden), 1 Stellplatz, BJ 1994, Gasheizung 2021 neu, vermietet in 97493 Bergrheinfeld, St.-Florian-Str. 6 zu verkaufen. Besichtigung nach Absprache möglich. TEL. 0178/8899308

Anzeige


Weitere Informationen unter: dachherold.de

ÜBER UNS

REVISTA ist seit 50 Jahren zuverlässiger Partner für Gemeinden, Städte und Kommunen.

Unser Kerngeschäft ist der Druck & Verlag von Amtsblättern, Mitteilungsblättern & Gemeindeblättern.

AMTSBLATT VERLAG & DRUCK

MEDIADATEN

Jetzt unverbindlich unsere Mediadaten und Preise anfordern. Ihre E-Mail-Adresse genügt.

MEDIADATEN ANFORDERN

KOSTENFREIE ANZEIGENANALYSE

Ihr Werbeerfolg ist unser Ziel. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Anzeigenanalyse!

ANZEIGE EINREICHEN

SWMAGAZIN

  • SWmagazin Januar / Februar 2026 ist online

KLEINANZEIGEN

Ihre private Kleinanzeige (Text) in den Gemeindeblättern, ab nur 15 Euro.

KLEINANZEIGE SCHALTEN

ANZEIGE


Weitere Informationen unter: pabst-transport.de

×