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Führerschein-Pflichtumtausch: Das sind die aktuellen Fristen

vom 28.04.2026 - 11:04 Uhr

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Landkreis Bad Kissingen: Sie sind noch im Besitz eines Papierführerscheins und ab 1953 geboren? Dann wird es allerhöchste Zeit, die grau- oder rosafarbenen Dokumente in das fälschungssichere Scheckkartenformat umtauschen zu lassen: Tatsächlich ist bereits am 19. Januar 2025 die Umtauschfrist abgelaufen, die Papierdokumente sind seit diesem Datum ungültig. Auch die ersten Scheckkartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 sind bereits nach Ablauf der Umtauschfrist seit 19. Januar 2026 ungültig. Die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Bad Kissingen weist darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer ohne gültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit begehen. 

Sie sind vor 1953 geboren? Bei Ihnen gilt unabhängig davon, ob Sie einen Papierführerschein oder bereits einen Scheckkartenführerschein besitzen, eine Umtauschfrist bis 19.01.2033. Die aktuelle Umtauschfrist betrifft die Scheckkartenführerscheine mit Ausstellungsjahr von 2002 bis 2004. Die Gültigkeit dieser Führerscheine endet am 19. Januar 2027. Fahrerlaubnisinhaber werden gebeten, nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt zu warten, sondern den Führerschein schon im Laufe des Jahres umzutauschen. Aktuell gibt es für die Bürger und Bürgerinnen kaum Wartezeiten in der Fahrerlaubnisbehörde. Die Erfahrung zeige allerdings, dass es in den Wochen vor und nach dem 19. Januar jedes Jahr zu einer erhöhten Terminnachfrage mit langen Wartezeiten kommt.

Die neuen Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von ca. 35 Euro an, inklusive der Versandkosten nach Hause. Bis man den neuen EU-Kartenführerschein in den Händen hält, vergehen etwa drei Wochen. Das Sachgebiet Verkehrswesen am Landratsamt Bad Kissingen weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Dienstleistung in der Fahrerlaubnisbehörde – wie im Übrigen auch in der Zulassungsbehörde – nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamtes erfolgen kann. 

Bild: Die aktuelle Umtauschfrist betrifft die Scheckkartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden.

Foto: Landkreis Bad Kissingen/Lena Metz 

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