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Förderung von selbst genutztem Wohnraum in Stadt und Landkreis Schweinfurt

vom 06.05.2013 - 12:05 Uhr

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Schweinfurt – Die Stadt Schweinfurt und das Landratsamt Schweinfurt weisen darauf hin, dass in diesem Jahr wieder Fördermittel des Freistaates Bayern und der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für den Kauf bzw. Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen zur Verfügung stehen. Dabei gewinnt der Erwerb bestehender Gebäude und Wohnungen zunehmend an Bedeutung und hat Fördervorrang. Beim Kauf von gebrauchten Häusern und Eigentumswohnungen werden auch die Kosten der notwendigen Modernisierungsmaßnahmen bei der Festsetzung des Förderbetrages berücksichtigt. Außerdem wird die Anpassung bestehenden Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderung (z. B. Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, Einbau eines Treppenliftes) mit einem leistungsfreien Baudarlehen in Höhe von bis zu 10.000 € gefördert (zins- und tilgungsfrei; nach 5-jähriger Belegungsbindung im Ergebnis ein Zuschuss).

Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums erfolgt mit einem staatlichen Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm zu einem Zinssatz von 0,5 % (Zinsfestschreibung 15 Jahre) sowie einem Zuschuss für Haushalte mit Kindern in Höhe von 1.500 € je Kind und/oder einem zinsgünstigen Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit einer Zinsfestschreibung von 10 bzw. 15 Jahren.

Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums ist u. a. von der Größe der Familie und vom Familieneinkommen abhängig. Zur Finanzierung des Objektes muss jedoch – jeweils abhängig von der Familiensituation – ausreichend Eigenkapital eingesetzt werden.

Die Anträge auf Förderung sind vor Abschluss des Kaufvertrages bzw. vor Baubeginn zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

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