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Feiern wird in Bayern leichter – Schausteller, Wirte und Vereine werden von überflüssiger Bürokratie befreit

vom 14.05.2025 - 11:05 Uhr

Schweinfurt/München:Die Bayerische Staatsregierung hat entscheidende Schritte unternommen, um das Schaustellergewerbe sowie Vereine in Bayern von unnötiger Bürokratie zu befreien. Der Ministerrat hat gestern beschlossen, die Erteilung einer Schankerlaubnis für Volksfeste, Märkte und Vereinsfeiern deutlich einfacher zu gestalten. Bisher war für jede einzelne Veranstaltung ein kostenpflichtiges Genehmigungsverfahren notwendig, obwohl viele erforderliche Voraussetzungen bereits durch die Veranstalter erfüllt waren.

„Das ist eine gute Nachricht und ein weiterer wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Die Bayern sollen feiern, statt sich in Papieren zu verlieren“, betont die Schweinfurter Landtagsabgeordnete Martina Gießübel.

Durch die gezielte Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung wird die Genehmigung für den vorübergehenden Ausschank von Alkohol auf Veranstaltungen erheblich vereinfacht. Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine Genehmigung automatisch nach einer Frist von zwei Wochen ab vollständiger Antragstellung als erteilt. Anträge können unkompliziert per E-Mail eingereicht werden, und bei automatischer Genehmigung entfallen die Gebühren.

Gießübel ergänzt: „Gerade für Vereine, die mit viel ehrenamtlichem Engagement Feste auf die Beine stellen, ist der Bürokratieabbau ein starkes Signal. Mit dem beschlossenen Vereinfachungen im Verfahren sorgen wir für eine deutliche Entlastung in der Praxis – ohne Abstriche beim Jugendschutz. Das ist ein weiterer Schritt zu einer modernen, digitale und bürgernahe Verwaltung – ganz im Sinne einer praxisnahen Politik.“

Foto: Wullhorst

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