Grafenrheinfeld: Erste Ergebnisse bezüglich des Befundes an einem Rohrleitungsstück eines Thermoschutzrohres an der Volumenausgleichsleitung liegen jetzt vor. Bei der zerstörenden
Untersuchung des Bauteils im Labor wurde ein Mikroanriss mit einer tatsächlichen maximalen Tiefe von nur 0,35 Millimetern gemessen.
Nach Abschluss der umfangreichen Laboruntersuchungen haben die mit dem Vorgang befassten Experten attestiert, der Mikroanriss an dem betroffenen Rohrstück war und
ist sicherheitstechnisch unbedenklich. Die Integrität des Primärkreises war jederzeit gegeben. Damit wird die im letzten Jahr getroffene Einschätzung seitens E.ON Kernkraft bestätigt.
Die Ultraschallanzeige wurde bei der Prüfung 2010 mit einer maximalen Risstiefe von 2,7 Millimetern eingeschätzt, bei der zerstörenden Prüfung wurde nun festgestellt, dass der Mikroanriss in Realität 0,35 Millimeter beträgt und damit um den Faktor 8 kleiner ist als seinerzeit unterstellt. Die von Experten ermittelte zulässige Risstiefe wäre erst ab 16 Millimetern gegeben. Der Mikroanriss entspricht in etwa der Dicke von vier menschlichen Haaren. Die Volumenausgleichsleitung hat in diesem Bereich eine Stärke von 38,5 Millimetern.
Werkstoffexperten, die die durchgeführte Untersuchung begleiten und bewerten, kommen zu dem Schluss, dass der Befund des Rohrleitungsstückes in der Inbetriebsetzungsphase des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Jahr 1981 seinen Ursprung hatte und in 30 Jahren Betrieb nur minimal fortgeschritten ist.