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Diebstahl am Solarpark vorbereitet – Schnelle Festnahme dreier Tatverdächtiger

vom 12.06.2026 - 15:06 Uhr

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RIMPAR, OT GRAMSCHATZ, LKR. WÜRZBURG. Nachdem drei Personen an einem Solarpark den Diebstahl mehrerer Rollen Solarkabel vorbereitet haben sollen, wurden sie angesprochen und flüchteten zunächst unerkannt. Im Rahmen einer Fahndung mit zahlreichen Polizeikräften verschiedener Dienststellen konnten drei Tatverdächtige festgenommen werden. Ein Richter hat Untersuchungshaftbefehle erlassen.

Drei Unbekannte sollen Diebstahl von Solarkabeln vorbereitet haben

Am Mittwoch, gegen 20:40 Uhr, wurde der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma auf drei Personen aufmerksam, die sich unberechtigt an der Baustelle eines Solarparks aufhielten. Die Männer sollen mehrere Trommeln Solarkabel an einem geöffneten Bauzaun für den Abtransport bereitgelegt haben. Nach Ansprache der Unbekannten flüchteten diese zunächst unerkannt.

Schnelle Festnahme nach Fahndung zahlreicher Polizeistreifen

Zahlreiche Streifen der Polizei Würzburg-Land mit Unterstützung weiterer Dienststellen fahndeten nach den Unbekannten. Etwa nach einer knappen Stunde, konnte eine Zivilstreife der Zentralen Einsatzdienste Würzburg ein Fahrzeug stoppen, welches mit drei Männern besetzt war. Bei der Überprüfung der Männer mit rumänischer Staatsangehörigkeit und ihre mitgeführten Sachen erhärtete sich der Tatverdacht, für den versuchten Diebstahl verantwortlich zu sein. Die drei Männer im Alter von 18, 21 und 42 Jahren, die nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, wurden festgenommen. Ihr Fahrzeug wurde sichergestellt.

Richter erlässt Untersuchungshaftbefehle

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurden die Tatverdächtigen am Donnerstag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser hat Untersuchungshaftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten schweren Bandensiebstahls erlassen. Die Männer sitzen seither in verschiedenen Justizvollzugsanstalten ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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