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Coronavirus – Kommunalwahlen können wie geplant stattfinden

12.03.2020

Schweinfurt Stadt und Landkreis: Trotz der weiteren Ausbreitung des Coronavirus, weisen Stadt und Landkreis Schweinfurt darauf hin, dass dies die Wählerinnen und Wähler nicht davon abhalten sollte, ihr Wahlrecht zu nutzen.

So besteht einerseits auch weiterhin die Möglichkeit der Briefwahl. Bei einer Beantragung per Post sollte die Postlaufzeit für Hin- und Rückversand einkalkuliert werden. Wird es zeitlich zu knapp, ist es besser, den Antrag persönlich in der jeweiligen Landkreisgemeinde oder in der Stadt Schweinfurt beim Bürgerservice zu stellen. Sowohl in der Stadt Schweinfurt als auch bei allen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt ist dies bis Freitag, 13. März, 15:00 Uhr, möglich.

Andererseits kann aber auch wie gewohnt direkt im Wahllokal gewählt werden. Da sich das Virus hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion ausbreitet und sich die Bürgerinnen und Bürger nur kurz und nicht in Masse im Wahllokal aufhalten, muss von keiner gesteigerten Infektionsgefahr ausgegangen werden.

Allerdings ist es wichtig, auch hier die üblichen Hygieneempfehlungen zum Schutz vor Infektionen einzuhalten, wie konsequente Handhygiene (häufiges und gründliches Händewaschen, mindestens 20-30 Sekunden), die Beachtung der Nies-/Hustenetikette (Husten und Niesen in die Ellenbeuge und nicht in die Hand) oder die Einhaltung eines gewissen Abstands von anderen Personen (1-2 m).

So werden in den Wahllokalen entsprechende Aushänge zur Erinnerung angebracht, auch sollte die Möglichkeit zur Händereinigung gegeben sein. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden entsprechend instruiert.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass keine Verpflichtung besteht, die im Wahllokal bereitgestellten Stifte zur Kennzeichnung der Stimmzettel zu verwenden, Wählerinnen und Wähler dürfen gerne auch einen eigenen Stift für die Stimmabgabe im Wahllokal nutzen. Dieser sollte nach Möglichkeit blau oder rot schreiben.

Wer am Wahltag tatsächlich plötzlich erkrankt sein sollte und deshalb kein Wahllokal aufsuchen kann, kann auch kurzfristig per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dies gilt auch für Kontaktpersonen. Die entsprechenden Anträge können Erkrankte, wie alle anderen Erkrankten auch, notfalls bis 15 Uhr des Wahltages bei den Gemeinden oder im Bürgerservice der Stadt stellen oder stellen lassen.

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