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Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Regierung hat beim A 3-Ausbau rechtmäßig entschieden

vom 03.03.2011 - 13:03 Uhr

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Würzburg: Heute, um 9:30 Uhr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 17.12.2009 für den sechsstreifigen Ausbau der A 3 im Abschnitt Anschlussstelle Würzburg-Heidingsfeld bis westlich Mainbrücke Randersacker abgewiesen. Damit kann die Autobahndirektion Nordbayern, die bei der Regierung das Planfeststellungsverfahren beantragt hatte, mit den Bauarbeiten beginnen, soweit vom Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Schon im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens hatte sich die Autobahndirektion Nordbayern mit einer Vielzahl von Varianten des Autobahnausbaus im Bereich von Würzburg befasst. Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung diese und eine weitere, erst im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen vorgeschlagene Variante geprüft. Sie kam anschließend nach Abwägung aller Belange zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zur nun planfestgestellten Trasse auf der Strecke der A 3 verbunden mit einer Absenkung der Trasse und dem Bau eines 570 m langen Tunnels am Katzenberg keine andere Variante vorzugswürdig war. Von den Klägern wurde dies in Zweifel gezogen und der Bau eines Tunnels unter dem Stadtteil Heuchelhof als eindeutig besser angesehen, weshalb Anfang 2010 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung erhoben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht ist nun nach zwei Tagen mündlicher Verhandlung am 16. und 17. Februar und intensiver Beschäftigung mit vielen Einzelfragen der Entscheidung der Regierung von Unterfranken gefolgt und hat die Klage als unbegründet abgewiesen.

Wie schon im Planfeststellungsverfahren waren angesichts der Klagebegründungen mit einem Umfang von mehr als 250 Seiten in der Streitsache der Sachverstand der Regierung als Bündelungsbehörde in der Planfeststellung und die Sachkenntnis der Autobahndirektion Nordbayern als „Bauherrin“ besonders gefordert. Sie konnten im Ergebnis auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht überzeugen, das hier in erster und letzter Instanz entschieden hat.

 

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