Schweinfurt: Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Schweinfurt auf die Anleinpflicht von Hunden im Stadtgebiet hin.
Bei der Verwaltung häufen sich in den letzten Wochen Beschwerden über frei laufende Hunde sowie uneinsichtige Hundehalter.
Große Hunde – also Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm – sind im Bereich der Innenstadt grundsätzlich an die Leine zu nehmen. Darüber hinaus gilt für große Hunde die Leinenpflicht auch an Bushaltestellen und in Menschenansammlungen. Außerhalb dieser Bereiche dürfen die Hunde nur dann von der Leine gelassen werden, wenn eine geeignete Aufsichtsperson anwesend ist und ausreichend auf den Hund einwirken kann.
In öffentlichen Anlagen sind alle Hunde generell an die Leine zu nehmen. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
Für besondere städtische Anlagen, wie Baggersee oder Wildpark An den Eichen, gelten wiederum gesonderte Regeln. In der Naherholungsanlage Baggersee ist in der Zeit vom 01. April bis 30. September das Mitführen von Hunden verboten. Ebenso ist es ganzjährig untersagt, Hunde frei laufen und oder baden zu lassen. Im Wildpark An den Eichen sind Hunde generell anzuleinen.
Die Stadt Schweinfurt bittet alle Hundehalter, die Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und den Hund nur dann von der Leine zu lassen, wenn andere sich nicht durch den Hund belästigt fühlen können.