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Alternativen zu verbotenen Pflanzenschutzmitteln

26.07.2024

Schweinfurt: Auf Einfahrten, Wegen und Plätzen siedeln sich sehr schnell Pflanzen an, diese können nicht überall toleriert werden, sei es aus Unfallschutzgründen, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden oder aus optischen Gründen. Ist die Entfernung der Pflanzen auf den genannten Flächen notwendig, kann jeder seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten und umweltfreundliche Maßnahmen ergreifen.

Die einfachste, umweltfreundlichste und kostengünstigste Lösung ist, sich bereits bei der Planung, beispielsweise einer Einfahrt, über das Unkrautmanagement Gedanken zu machen. Kann mit der richtigen Planung auf die Versiegelung einiger Quadratmeter verzichtet werden, so muss kein Unkraut entfernt werden und es können dort zusätzlich insektenfreundliche Pflanzen einen kleinen regionalen Beitrag zur Biodiversität leisten. Außerdem bleiben Wege und Plätze mit einer intensiven Nutzung unkrautfrei, da sich die Pflanzen mit der ständigen Belastung nicht entwickeln können.

Sind die Einfahrten, Wege und Plätze bereits angelegt und verunkrautet, müssen einige Dinge bei der Beseitigung des Unkrauts beachtet werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (einschließlich Mittel für den Haus- und Kleingarten), aber auch von Hausmitteln wie z.B. Salz ist zur Unkrautbekämpfung auf Einfahrten, Wegen und Plätzen verboten. Somit bleibt die unmittelbare Umgebung, beispielsweise um die eigene Wohnung, frei von schädlichen Stoffen. Jede nicht erlaubte Anwendung ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz kontrollieren die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 

Als Alternative zu den verbotenen Mitteln stehen mechanische und thermische Geräte zur Verfügung. 

Mechanische Geräte kratzen oder bürsten junge Unkräuter und Samen aus den Ritzen zwischen den Pflastersteinen. Entscheidend für den Erfolg ist der Behandlungsbeginn im zeitigen Frühjahr, wenn die Unkräuter noch klein und empfindlich sind. Wurde der richtige Zeitpunkt übersehen, werden mehrere Behandlungen zur Unkrautbekämpfung notwendig. Um dabei Beschädigungen der Oberflächen, zum Beispiel der Pflastersteine zu vermeiden, müssen geeignete Bürsten gewählt werden. Die Bürsten zur Unkrautbekämpfung können aus Stahl, Nylon-Stahl-Kombinationen, Wellflachdraht oder Kunststoff bestehen.

Eine andere Möglichkeit das Unkraut zu bekämpfen, sind thermische Verfahren. Hier wird mit Hitze das Unkraut abgetötet. Im Gegensatz zu mechanischen Verfahren können thermische Verfahren auf fast allen Oberflächenbelägen eingesetzt werden. Nicht geeignete Oberflächen bestehen zum Beispiel aus Kunststoff oder Bitumen. Für eine gute Wirkung der Behandlung muss die Hitze ausreichen, damit das Eiweiß in der Pflanze gerinnt. Um die Hitze an die Pflanze zu bringen, gibt es unterschiedliche Verfahren und Geräte wie Hochdruck-Heißdampf-, Heißwasser-, Heißschaum- und Abflammgeräte. Aber Vorsicht, wird brennbares Material z.B. Hecken zu hoch erhitzt, kann es zum Brand kommen.

Je nach Größe der Behandlungsfläche können handgeführte Geräte bis hin zu kleinen selbstfahrenden Maschinen für beide Verfahren eingesetzt werden.

Weitere detaillierte Informationen zum Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen sind auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de/ips) zu finden. Außerdem können Fragen zum Unkrautmanagement an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Sachgebieten L2.3P gerichtet werden.

Die Pflege von Freiflächen und Wegen wird im Sommer oft zur Herausforderung. Bild: Jakob Maier

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