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Dem Schimmelpilz auf den Pelz rücken

vom 19.01.2010 - 09:01 Uhr

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Würzburg: Flecken in unterschiedlicher Farbkombination und ein muffiger Geruch an der Innenseite einer Wohnungswand müssen sich nicht immer sogleich als Schimmelpilz herausstellen. Doch wenn sich der Verdacht bewahrheitet, ist höchste Eile und Sorgfalt geboten.

Eine Untersuchung unter Leitung des Aachener Instituts für Bauschadenforschung und angewandte Bauphysik ergab, dass falsches oder zu wenig Lüften selbst bei neuen wärme gedämmten Gebäuden zu Schimmelpilzbefall führen kann. Fehlt gar eine Lüftungsanlage, entsteht der mögliche Krankheitserreger oft schneller als man es für möglich hält. Auch ein mangelhafter Wärmeschutz, Abdichtungs- und Installationsmängel, Baufeuchte sowie Probleme bei den Sanitärfugen sind eine ideale Grundlage für Schimmelpilze.

Dabei lässt sich hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung nicht immer vermeiden – gerade beim Kochen, Waschen und Duschen. Wird nicht regelmäßig gelüftet und ist die Temperatur im Außenwandbereich niedrig, weil etwa die Wohnung tagsüber nicht beheizt wird, so bildet sich oft Kondenswasser – ein wahrer Nährboden für den Krankheitserreger.

„Die Forderung nach einer Mietminderung ist aber nicht in jedem Fall gerechtfertigt“, weiß Eduard Hartmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK) und Sprecher der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) im Bereich Bau in Bayern. Führt nämlich ein Fehlverhalten der Bewohner zum Schimmelpilzbefall, kann der Mieter nicht auf eine günstigere Rechnung pochen. Hartmann, selbst Gesellschafter beim Sachverständigenbüro Hartmann Schulz Partner in Würzburg, empfiehlt daher, Wohnungen so zu lüften und zu heizen, dass sich kein Kondenswasser bildet. „Im Winter sind drei bis vier Mal Stoßlüften am Tag für drei bis acht Minuten ausreichend für genügend Frischluft“, weiß der Sachverständige. Die Mindesttemperatur sollte bei längerer Abwesenheit des Mieters 16 Grad nicht unterschreiten. Fenster, die mehrere Stunden gekippt bleiben, tragen aber nicht zum gesunden Wohnklima bei.

Ist der Schimmelpilz einmal in der Wohnung, bleibt es nicht nur beim materiellen Schaden. Auch die Gesundheit des Mieters ist in Gefahr. So ist das Risiko in solchen Wohnungen, an Asthma, Allergien und Atemwegsbeschwerden zu erkranken, deutlich höher als in „gesunden“ Gebäuden. Eduard Hartmann rät daher, Schimmelpilz sofort zu beseitigen. Dabei sollte eine sachgerechte Sanierung und eine Verbesserung des Wärmeschutzes Vorrang haben vor irgendwelchen „Schnellschüssen“. Wird die Sanierung nämlich falsch abgewickelt, können nach kurzer Zeit erneut Krankheitserreger und Feuchtschäden entstehen. Dann kann es richtig teuer werden.

Bild: Feuchte und eine schlechte Bauweise fördern den Befall von Schimmelpilz in Wohnungen und Gebäuden – Foto: Eduard Hartmann, Hartmann Schulz Partner

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