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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftssteuer – „Unternehmensnachfolgen dürfen nicht an steuerlichen Belastungen scheitern“

vom 12.10.2026 - 15:10 Uhr

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Würzburg/Mainfranken – Heute und morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer. Die IHK Würzburg-Schweinfurt betont, dass für familiengeführte Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen bei der Unternehmensnachfolge entscheidend sind, um Investitionen, Beschäftigung und Wertschöpfung in der Region zu sichern. Deshalb spricht sich die Kammer dafür aus, die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer beizubehalten und praxisgerecht weiterzuentwickeln.

„Die Mehrheit unserer Unternehmen in Mainfranken ist familiengeführt. Bei der Unternehmensnachfolge geht es nicht um privates Vermögen, sondern um die Fortführung wirtschaftlich tragfähiger Betriebe“, sagt Caroline Trips, Präsidentin der IHK Würzburg-Schweinfurt. „Werksgelände, Maschinen oder Fuhrparks sind die Grundlage für Arbeitsplätze und Wohlstand. Diese Substanz darf nicht durch zusätzliche steuerliche Belastungen gefährdet werden.“

Die IHK warnt vor einer höheren Besteuerung von Betriebsvermögen. Diese würde den Finanzierungsdruck bei Unternehmensübergaben erhöhen und dringend benötigte Investitionen erschweren. Auch eine bloße Stundung der Steuer löse das Problem nicht, da den Unternehmen die gebundenen Mittel für Innovationen, Wachstum und Beschäftigung fehlen würden. Zugleich sieht die IHK Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts. Insbesondere komplexe Bewertungsverfahren, umfangreiche Nachweispflichten und bürokratische Vorgaben würden Unternehmensnachfolgen immer schwerer machen.

„Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen Planungssicherheit. Eine Nachfolge darf nicht zur Existenzfrage für erfolgreiche Betriebe werden“, betont Trips. „Wer den Mittelstand stärken will, muss Unternehmensübergaben erleichtern statt erschweren.“

Forderungen der IHK Würzburg-Schweinfurt

Die IHK Würzburg-Schweinfurt setzt sich für eine Reform nach dem Grundsatz „Vereinfachung statt Verschärfung“ ein. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Keine zusätzliche steuerliche Belastung und der Erhalt der Verschonungsregelungen
  • Schutz der Unternehmenssubstanz vor Liquiditätsabflüssen
  • Bürokratieabbau sowie mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit
  • Realitätsgerechte Bewertung von Unternehmen
  • Anpassung der Freibeträge an die wirtschaftliche Entwicklung
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Erbschaftssteuer

„Unternehmensnachfolgen sind eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Kontinuität und regionale Wertschöpfung. Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass gesunde Unternehmen geschwächt werden oder ihre Zukunft gefährdet wird“, so Trips.

 

Symbolbild: Image from Pixabay

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