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Regierung von Unterfranken schickt Schweinfurt in ein haushaltsloses Jahr – Haushalt nicht genehmigt

vom 21.07.2026 - 15:07 Uhr

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Schweinfurt – Die Regierung von Unterfranken hat den Haushalt der Stadt Schweinfurt nicht genehmigt. Hauptursache dafür sind neben den unerwarteten Erhöhungen der Rückstellungen für Beamtenpensionen die Gewerbesteuerrückzahlungen mit Zinsen, wie Finanzreferentin Dr. Anna Barbara Keck im heutigen Haupt- und Finanzausschuss ausführlich erläuterte.

Derzeit sind keine Möglichkeiten erkennbar, kurzfristig weitere Millionen im Haushalt einzusparen. Die Stadt beabsichtigt daher, Überbrückungshilfen in Höhe von rund sieben Millionen Euro in München zu beantragen. Ob und wann diese genehmigt werden ist offen. Auch Bedarfszuweisungen sollen beantragt werden. Über diese wird jährlich im Frühjahr in München entschieden.

„Die Stadt Schweinfurt befindet sich nun in einem haushaltslosen Jahr. Dass wir damit in Bayern und auch über die bayerischen Grenzen hinaus, nicht die einzigen sind, die mit diesen Herausforderungen zu kämpfen haben, tröstet nur bedingt. Denn auch wenn wir das Schicksal mit zahlreichen Städten teilen, müssen wir nun unseren eigenen Weg finden. Wir müssen Schweinfurt wieder fit und zukunftsfähig machen. Dazu werden jetzt verwaltungsintern Strategien und Konzepte entwickelt. Leistungen und Prozesse sollen geprüft und überdacht werden. Am Ende soll ein Gesamtkonzept und ein positives Zielbild stehen, dass auch die Bevölkerung auf unserem Weg mitnimmt. Denn klar ist, es wird in einigen Bereichen Veränderungen geben müssen. Wir haben große Chancen, wenn wir gemeinsam als Stadt Schweinfurt bereit sind für diese Veränderungen“, so Oberbürgermeister Ralf Hofmann.

Denkbare erste Maßnahmen sind verstärkte Initiativen zur Zusammenarbeit mit dem Landkreis, auch weitere Synergien über Zweckverbände werden geprüft, um für die Region insgesamt Verbesserungen auch im finanziellen Bereich zu erreichen.

Für die Stadtverwaltung bedeutet die Haushaltslosigkeit in erster Linie, dass nur noch dringliche und unaufschiebbare Ausgaben zulässig sind. Jede Investition bedarf einer Einzelgenehmigung der Regierung von Unterfranken.

Zuschüsse, wie zum Beispiel die Sportförderung werden nicht vollständig gestrichen, aber müssen pauschal um 20 % gekürzt werden. Das bürgerliche Engagement soll durch eine stärkere Werbung für die Bürgerstiftung gefördert werden, um freiwillige Ausgaben darüber abzufedern.

Darüber hinaus wird nun weiter an einem Konsolidierungskonzept gearbeitet, das am Ende durch den Stadtrat beschlossen wird.

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