Schweinfurt – Mit Schreiben vom 09. Juni 2026 nahm die Kommunalaufsicht der Regierung von Unterfranken zu einer Beschwerde der Mitglieder des Stadtrats Frau Dr. Schneider und Herr Kröner, über den Ablauf der konstituierenden Stadtratssitzung am 08. Mai 2026 Stellung.
Darin wird die Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt, dass Oberbürgermeister Ralf Hofmann als Sitzungsleiter bei der Ermittlung von Abstimmungsergebnissen korrekt handelte. Dies wurde auch für die Abstimmung zur Höhe der Dienstaufwandentschädigung bestätigt. Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Stadtrats stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu, so dass ein anderer Antrag dazu nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden musste.
Auch die als fehlerhaft kritisierte Wahl von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses konnte die Rechtsaufsicht nicht teilen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene und vom Stadtrat mehrheitlich beschlossene Ausschussbesetzung wurde bestätigt. Gleiches gilt für das Wahlverfahren für das Amt der 3. Bürgermeisterin.
Insgesamt wurde damit alle Vorwürfe entkräftet und das Verwaltungshandeln als korrekt bestätigt.








